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Zu hohe, zu viel Kaution für Wohnung gezahlt - Rückforderung

Ist die vereinbarte bzw. gezahlte Kaution für die Wohnung höher als drei Monatsnettomieten, dann handelt es sich um eine Übersicherung. Die Rückforderung der zu viel bezahlten kaution ist möglich.

Zu hohe Kaution für die Wohnung bezahlt - Rückforderung der zu viel bezahlten Kaution

Mieter können dann in der Regel die Herabsetzung der Kaution auf die zulässige Höhe vom Vermieter verlangen, den zu viel gezahlten Kautionsbetrag zurückfordern.
Kaution für Mietwohnung - Höhe und Ratenzahlung im Gesetz 

  • Von der Regel (§ 551 BGB), dass die Kaution höchstens drei Monatsnettomieten betragen darf, gibt es Ausnahmen.

Kaution für den Mieter einen Mietwohnung höher als drei Nettomieten - Ausnahmen

Die Rechtsprechung hält es z.B. für zulässig, dass ein Mieter eine Kaution von drei Monatsmieten leistet und zusätzlich ein Dritter unaufgefordert eine Bürgschaft beibringt.

Dies ist häufiger der Fall, damit ein Wohnungsinteressent die Wohnung bekommt oder behalten werden kann (die Eltern eines Studenten leisten eine Bürgschaft).

Zu hohe Kaution bezahlt - Rückforderung vom Vermieter der Wohnung wegen Übersicherung

Das lässt sich einfach bewerkstelligen, wenn eine Barkaution geleistet worden ist. Der Vermieter ist dann, am besten mit Fristsetzung, aufzufordern, dass die zu viel bezahlte Kaution (ggf. mit Zinsen) an den Mieter zurück überwiesen wird.

Ist die überhöhte Kaution in anderer Weise erbracht worden, ist zu empfehlen, sich Rat zu holen, wie die Herabsetzung durchgesetzt werden kann.

Übersicherung der Kaution kommt vor, wenn die vereinbarte Miete für die Wohnung zu hoch ist

Eine Übersicherung kommt auch dadurch zustande, dass sich die vereinbarte Miete als überhöht herausstellt (z.B. weil die Wohnung deutlich kleiner ist als im Vertrag steht).


Redaktion


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