Logo

Räumungsklage - Prozess wegen Räumung der Wohnung

Mit einer Räumungsklage will der Vermieter durchsetzen, dass Mieter die Wohnung verlassen und zurückgeben.

Zuständig bei Räumungsstreit über Wohnraum, eine Wohnung ist das Amtsgericht

Kein Vermieter oder Eigentümer kann einen Mieter, eine Mieterin einfach auf die Straße setzen. Immer muss zunächst ein Gericht entscheiden. Dafür muss der Vermieter eine Räumungsklage einreichen.

Für Streitigkeiten über Wohnraum ist in der ersten Instanz immer das Amtsgericht zuständig. Vor dem Amtsgericht muss nicht unbedingt eine Anwältin, ein Anwalt beauftragt werden. Das ist aber in Räumungsstreitigkeiten unbedingt zu empfehlen!
Erste Instanz in Wohnraumsachen ist das Amtsgericht

  • Auch wenn im Mietvertrag nicht eindeutig Wohnraum vermietet ist, kann es sein, dass eine beim Landgericht eingereichte Klage dort nicht verhandelt werden darf, an das Amtsgericht verwiesen werden muss, wenn die Mieter vorbringen, dass die Wohnraumnutzung vereinbart war.

Gericht stellt eine Räumungsklage für die Wohnung zu

Wenn Sie eine Räumungsklage zugestellt erhalten, sollten Sie sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

  • Die Gerichte setzen zunächst eine Frist von zwei Wochen, die Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen. Versäumen Sie diese erste Frist keinesfalls!
  • Schreiben Sie notfalls selbst an das Gericht (Aktenzeichen angeben!):
    Ich will mich gegen die Klage verteidigen.

Wird nicht rechtzeitig reagiert, dann kann ein Versäumnisurteil ergehen, aus dem die Vermieterseite sogar sofort die Vollstreckung einleiten kann.

Räumungsklage - Vermieter verlangt die Räumung der Wohnung

Die Räumungsklage setzt die wirksame Kündigung des Mietvertrages voraus.

  • Wenn ein Zeitmietvertrag wirksam abgeschlossen wurde, besteht nach dem Ende der Vertragslaufzeit kein Vertrag mehr.
  • Auch wenn eine Wohnung schon lange verlassen wurde, dann sind die Mieter noch formell Mieter  / Mieterin der Wohnung - Vermieter können eine Räumungsklage erheben.
  • Wohnen Sie in einer Wohnung, ohne überhaupt einen Vertrag zu haben, kann kein auf andere Weise zustande gekommener Mietvertrag bewiesen werden, dann bedarf es natürlich keiner Vertragskündigung - Schutzvorschriften des Mietrechts gelten dann nicht.

Räumungsklage vor Gericht - Gericht prüft die Kündigung und Schutzgründe für Mieter

Das Gericht muss im Räumungsprozess prüfen,
- ob ein Wohnraummietvertrag besteht,
- ob dieser Vertrag womöglich durch Ablauf der vereinbarten Zeit beendet ist,
- ob ausreichende Kündigungsgründe bestehen,
- ob eine besondere Schutzbedürftigkeit vorliegt, die gegen eine baldige Räumung spricht.

Mit einem Räumungsurteil kann der Vermieter die Räumung der Wohnung durchsetzen

Im Erfolgsfall erhält der Vermieter im Räumungsstreit ein Räumungsurteil, das meist festlegt, bis zu welchem Tag die Mieter die Wohnung geräumt zurückgeben müssen.

  • In aller Regel ist eine Berufung möglich. Allerdings kann der Vermieter auf eigenes Risiko auch aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vollstrecken, der Mieter / die Mieterin müsste rechtzeitig Vollstreckungsschutz beantragen.

Jedenfalls wenn das Räumungsurteil rechtskräftig geworden ist, kann der Vermieter aus dem Urteil vollstrecken, also einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Die Erfolgsaussicht für Mieter bei einer Räumungsklage - Prozesskosten

Oft müssen sich die Mieterinnen und Mieter gegen die Räumungsklage schon deshalb wehren, weil sie keine andere Wohnung finden. Ob eine Erfolgsaussicht für die Mieterinnen und Mieter besteht, sich gegen die Räumungsklage zu verteidigen, hängt von vielen Einzelheiten ab - z.B. wie hoch etwaige Mietrückstände sind, wie schwer eine behauptete Vertragsverletzung wiegt, wie schutzbedürftig Mieterin oder Mieter sind.

Die Prozesskosten für einen Räumungsstreit richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Der beträgt für Räumungsstreitigkeiten das 12-fache der monatlichen Nettokaltmiete. Nach diesem oft recht hohen Wert berechnen sich alle Prozesskosten.

  • Für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
  • Besteht eine Rechtsschutzversicherung, dann sollte diese umgehend informiert, eine Deckungsbestätigung eingeholt werden.

Besteht keine Versicherung, dann müssen sich Mieterinnen und Mieter darauf vorbereiten, dass im  Falle eines negativen Ausgangs des Prozesses auch noch die Prozesskosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten beider Seiten) bezahlt werden müssen. Auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entlastet davon nur zum Teil.

Und es kann, wenn das Gericht die Räumungsklage bestätigt, auch eine Forderung des Vermieters kommen wegen sogenannter Nutzungsentschädigung. Ob und in welcher Höhe diese Forderung berechtigt ist, kann einen weiteren Streit zur Folge haben.



Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: