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In der Kündigungsfrist Mietzahlung für bisherige Wohnung vermeiden

Bis zum Ende der Kündigungsfrist muss in der Regel die laufende monatliche Miete weiterbezahlt werden, auch wenn Mieter die Wohnung nicht mehr nutzen, bereits in eine neue Wohnung umgezogen sind. Es kann aber Gründe und Möglichkeiten für Mieter geben, dass die Mietzahlung in der Kündigungsfrist für die bisherige Wohnung vermieden werden kann.

Miete zahlen in der Kündigungsfrist - Schlüsselrückgabe beendet nicht den Mietvertrag

Wird die Wohnung bereits vor Ende des Mietvertrags, z.B. zu Beginn der Kündigungsfrist oder noch früher an den Vermieter mit allen Schlüsseln zurückgegeben wurde, so bedeutet dies nicht, dass damit der Mietvertrag beendet ist.
Wohnungsrückgabe vor Mietvertragsende - Mietvertrag beendet?

Die Miete während der Kündigungsfrist ist nicht immer zu zahlen

Dem Vermieter steht die Mietzahlung in der Kündigungsfrist zu, denn der Mietvertrag endet erst mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist.

  • Es kann aber für Mieter Ausnahmen für die Pflicht zur Mietzahlung in der Kündigungsfrist geben.

Die Wohnung wird während der Kündigungsfrist anderweitig genutzt - Entfall der Mietzahlung

Eine Ausnahme für eine zu leistende Mietzahlung besteht, wenn während der Kündigungsfrist die Wohnung mit Einverständnis des Vermieters anderweitig genutzt wird.

  • Grundsätzlich: Nutzt der Vermieter während der Kündigungsfrist die Wohnung bereits für eigene Zwecke, dann ist die laufende Miete ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu zahlen.

Mietzahlung in der Kündigungsfrist für die Wohnung mit Aufhebungsvertrag vermeiden

Es ist möglich sein, eine Vereinbarung mit dem Vermieter über die Rücknahme der Mietwohnung zu einem früheren Zeitpunkt zu schließen, damit dann Mietzahlungen sparen.

  • Die Pflicht zur doppelten Mietzahlung für die alte und für die neue Wohnung kann vermieden werden, wenn der Vermieter die Wohnung verbindlich früher zurücknimmt und gleichzeitig bestätigt, dass zu diesem (oder einem späteren) Datum der Mietvertrag beendet ist.
  • Der Vermieter kann an einem früheren Ende des Mietvertrags ebenfalls ein Interesse haben, z.B. weil er modernisieren möchte, weil er die Wohnung zu einer höheren Miete weitervermieten kann.

Die Einzelheiten sollten in einem schriftlichen Mietaufhebungsvertrag geregelt werden - eine mündliche Vereinbarung sollte, aus Gründen der Beweisbarkeit, besser nicht getroffen werden.

Mietzahlung in der Kündigungsfrist - Nachmieter wohnt schon in der Wohnung

Ist bereits während der Kündigungsfrist ein neuer Mieter in die Wohnung eingezogen, oder wird einem neuen Mieter die Nutzung der Wohnung gestattet (z.B. für eine Renovierung, Zwischenlagerung von Möbeln etc.), dann entfällt die Pflicht zur Mietzahlung für den bisherigen Mieter. 

Entfall der Pflicht zur Mietzahlung während der Kündigungsfrist - Vermieter nutzt Wohnung

Die Pflicht zur Mietzahlung während der laufenden Kündigungsfrist, bzw. bis zum Ende der Kündigungsfrist, kann entfallen, wenn der Vermieter in der Kündigungsfrist die Wohnung bereits nutzt, z.B. für eine Modernisierung, oder weil der Vermieter die Schönheitsreparaturen ausführen muss. Der Austausch des Türschlosses kann dafür ein Hinweis sein.

Keine Mietzahlung in der Kündigungsfrist weil Bauarbeiten in der Wohnung gemacht werden

Werden in der Wohnung während der Kündigungsfrist Bauarbeiten vom Vermieter ausgeführt, dann ist dies auch ein Grund für den Entfall der Pflicht zur weiteren Mietzahlung. 

  • Es ist gleichgültig, ob Bauarbeiten vom Vermieter oder einem Nachmieter ausgeführt oder beauftragt sind.

Vermieter nutzt während der Kündigungsfrist die Wohnung als Lager

Auch die Nutzung der Wohnung als "Zwischenlager" für Sachen des Vermieters ist eine Nutzung, für die dann die Mietzahlung während der Kündigungsfrist entfallen kann

Stellt sich eine solche zu beweisende Tatsache erst später heraus, so können Mieter die zu viel bezahlte Miete zurückfordern.

Entfall der Mietzahlung in der Kündigungsfrist - Rückforderung zu viel gezahlter Miete

Wie bemisst sich die Höhe der Rückforderung von zu viel gezahlter Miete in solchen Fällen?

Beispiel

Hätte der Vermieter z.B. ab dem 15. des letzten Monats einer laufenden Kündigungsfrist die Wohnung genutzt, dann sind 50 Prozent einer schon bezahlten vollen Miete vom Vermieter zurückzuzahlen.

  • Hätte der Vermieter schon vor der Monatsmitte die Wohnung genutzt, dann tendieren Gerichte dazu, dass ein Vermieter in solchen Fällen die volle Monatsmiete zurückzuzahlen hat.

Ausführung von Schönheitsreparaturen durch Vermieter während der Kündigungsfrist

Allerdings: Führt der Vermieter während der Kündigungsfrist fällige Renovierungsarbeiten durch, die der bisherige Mieter nicht ausgeführt hat, zu diesen Arbeiten aber verpflichtet war, dann ist vom Mieter die Mietzahlung bis zum Ende der Kündigungsfrist zu leisten und es können dann auch Schadenersatzforderungen vielleicht fällig werden:
Schönheitsreparaturen - Verpflichtung im Mietvertrag wirksam?

Als Mieter Kaution mit in der Kündigungsfrist zu zahlenden Mieten verrechnen

Die Annahme, dass eine geleistete Kaution mit den in der Kündigungsfrist noch zu zahlenden Mieten verrechnet werden kann, ist falsch. Führen Mieter eine solche Verrechnung durch, so wird in der Regel der Vermieter auf die Zahlung ausstehendender Mieten klagen. Dadurch entstehen für Mieter erhebliche und unnötige Mehrkosten:
Gerichtskosten, Anwaltskosten und auch Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.


Redaktion


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