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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Abnahmeprotokolle - Unterschrift kann der Vermieter nicht verlangen
Bevor man als Mieter seine Unterschrift unter Abnahmeprotokolle setzt, sollte der Inhalt immer sorgfältig geprüft werden.
- Ist man sich unsicher, was man da unterschreiben soll, dann ist es besser solche Protokolle nicht zu unterschreiben.
Abnahme der Wohnung - als Mieter das Protokoll, Rückgabeprotokoll unterschreiben?
Bei Vereinbarungen zum Auszug (oder auch bei Einzug) im Rahmen von Protokollen heißt es:
Grundsätzlich vorsichtig sein.
- Eine Unterschrift kann zu Verpflichtungen führen, zu denen es sonst gar nicht gekommen wäre.
- Es kann sich z.B. um Renovierungsverpflichtungen (beim Auszug) handeln.
- Oder auch um das Anerkennen vorhandener Mängel beim Einzug in die Wohnung:
Neue Mietwohnung - von Anfang an Mängel, Schäden vorhanden
Neuer Mietvertrag - Unterschrift unter Protokoll zur Wohnungsabnahme, Wohnungsübergabe
Bei einer Wohnungsübergabe zum Einzug kann eine Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll dazu führen, dass vorhandene Mängel als vertragsgemäßer Zustand vom Mieter akzeptiert werden.
Näheres dazu lesen Sie hier:
Mieter müssen Abnahmeprotokolle für eine Wohnung nicht unterschreiben
Auch wenn Vermieter dies verlangen oder behaupten, dass ohne Unterschrift des Mieters keine Rückgabe der Wohnung möglich, keine Rückgabe erfolgt ist:
- Eine solche Behauptung des Vermieters ist nicht richtig!
Abnahmeprotokoll für Wohnung - nicht zur Unterschrift drängen lassen
Dies betrifft den Termin der Vorabnahme der Wohnung zur Vorbereitung der Wohnungsrückgabe oder auch den eigentlichen Termin der Wohnungsrückgabe.
- Es gilt, sich vom Vermieter nicht zu einer Unterschrift unter ein Abnahmeprotokoll drängen oder überreden zu lassen.
Vorabnahme der Mietwohnung vor der Wohnungsrückgabe - Vereinbarung über Arbeiten
Häufig wünschen Vermieter, dass die Wohnungsrückgabe durch eine Vorabnahme vorbereitet wird. Schon bei einer Vorabnahme können zwischen Mieter und Vermieter auszuführende Arbeiten zur Wohnungsrückgabe vereinbart werden. Auch hier gilt: Im Zweifel nichts unterschreiben!
- Mieter sind zu einer Vorabnahme nicht verpflichtet!
- Eine Vorabnahme kann für Mieter trotzdem zu empfehlen sein:
Vorabnahme - Vorbereitung der Wohnungsrückgabe
Wohnungsrückgabe erfolgt ohne Unterschrift unter das Rückgabeprotokoll
Eine Unterschrift des Mieters unter das Rückgabeprotokoll ist keine Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung.
Sobald Mieter die Wohnung an den Vermieter zurückgeben, der Vermieter alle Schlüssel erhalten hat, kann der Vermieter über die Wohnung verfügen und die Rückgabe der Wohnung ist erfolgt:
Keine Wohnungsrückgabe - Schlüsselrückgabe an Vermieter
- Ob die Rückgabe der Wohnung ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgt ist, ist eine ganz andere Frage.
Der Vermieter kann wegen einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe berechtigte Ansprüche durchsetzen, z.B. Schadenersatz, Nutzungsentschädigung verlangen.
Weitere Hinweise:
Ordnungsgemäße Rückgabe der Mietwohnung - Mietvertragsende
Unterschrift unter Abnahmeprotokoll - Mieter muss Vereinbarungen einhalten
Durch die Unterschrift unter ein Abnahmeprotokoll kann eine bindende Vereinbarung für die Ausführung von Arbeiten entstehen, der man sich später, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten oder gar zum Streit vor Gericht kommt, eventuell schwer entziehen kann.
- Nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch einen Anwalt kann eine geschlossene Vereinbarung überprüft werden.
Eine Vereinbarung zum eigenen Nachteil kann durch eine geleistete Unterschrift entstehen. Zugesagte Arbeiten zur Ausführung von Schönheitsreparaturen sind dann womöglich auszuführen.
Urteil:
Wohnungsrückgabe - Zusage für Renovierungsarbeiten widerrufen
Lesetipps
Ende Untermietvertrag - Rückgabeprotokoll - Rückzahlung Kaution
Wohnungsrückgabe - Wohnungsrückgabeprotokoll ist keine Pflicht - wird kein Protokoll erstellt, so sollten Mieter zur Vorsicht mit Zeugen selbst eines machen.
Mustervorlage Wohnungsübergabeprotokoll für Wohnungsabnahme
Redaktion
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