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Eigenbedarfskündigung - auch freiwerdende Wohnung ist anzubieten
Hat der Vermieter wegen Eigenbedarf die von Ihnen gemietete Wohnung kündigt und seine Anbietpflicht verletzt, besteht grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch.
Kündigung wegen Eigenbedarf - Vermieter ist verpflichtet, freiwerdende Wohnung anzubieten
Der Vermieter, der einen Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigt, hat eine Anbietpflicht, muss andere Wohnungen, die während der Kündigungsfrist freiwerden, dem Mieter anbieten.
- Tut er das nicht, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Anspruch auf Schadenersatz:
Schadenersatz wegen Verletzung der Anbietpflicht.
Eigenbedarf - Vermieter bietet frei werdende Wohnungen nicht an - Beweise sammeln
Sie sollten, wenn Sie den Eindruck haben, dass der Vermieter seine Anbietpflicht verletzt, sorgfältig festhalten, welche Wohnung wann freigeworden ist.
Eigenbedarfskündigung - Beweise für die Verletzung der Anbietpflicht des Vermieters
Sammeln Sie Beweise dafür, z.B. Fotos des Klingelschildes, einen Zeugen, dass diese Fotos während der Kündigungsfrist gemacht wurden.
Zeugenangaben von Nachbarn, die bestätigen können, dass die Wohnung leer war oder der andere Mieter ausgezogen ist.
Vielleicht ist es Ihnen möglich auch Vorname, Name und neue Anschrift des ausgezogenen Mieters zu beschaffen.
Beweismittel im Mietprozess - wie kann ich das beweisen?
Eigenbedarfskündigung - Beweise für durch Vermieter verursachten Schaden zusammentragen
Der Schadenersatzanspruch richtet sich - so der Bundesgerichtshof - nur auf Zahlung eines Geldersatzes - ein Wiederbezug der aufgegebenen Wohnung ist nicht möglich.
Dass der Vermieter freiwillig Schadenersatz leistet, ist unwahrscheinlich.
Das heißt, Sie müssen wahrscheinlich vor einem Gericht beweisen, welcher Schaden Ihnen entstanden ist.
- Das sind im Prinzip alle Kosten, die Sie nicht gehabt hätten, wenn Sie in die Alternativwohnung hätten einziehen können.
Haben Sie alle Beweise beisammen, so sollten Sie die Sache, die Durchsetzung des Schadenersatzes nicht zu lange liegen lassen - viele Einzelheiten vergisst man doch nach kurzer Zeit.
Nehmen Sie frühzeitig wegen der Forderung auf Schadenersatz anwaltlichen Rat in Anspruch.
Redaktion
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