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Untermieter des Nachbarn verursacht anderem Mieter einen Schaden
Es kommt vor, dass der Untermieter eines Nachbarn einen Schaden an Ihren Sachen, Ihrem Eigentum, oder gar einen Gesundheitsschaden bei Ihnen oder Ihren Mitbewohnern verursacht hat.
Das Mietrecht spielt in solchen Fällen nur ausnahmsweise eine Rolle.
Schadenersatz gegen Untermieter eines Nachbarn durchsetzen
Einen Schaden muss derjenige ersetzen, der ihn verursacht hat:
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss grundsätzlich den entstandenen Schaden ersetzen.
- Das gilt für Untermieter von Nachbarn (auch für Besucher von Nachbarn) wie für jeden anderen auch.
- Es kommt überhaupt nicht darauf an, in welcher Beziehung die Person, die den Schaden herbeigeführt hat, zu Ihrem Nachbarn steht.
Untermieter des Nachbarn für Schaden verantwortlich - Anspruch auf Schadenersatz
Ansprüche könnten Geschädigte fast immer nur direkt gegen diese schädigende Person selbst richten.
Wenn Sie Ansprüche stellen wollen, müssen Sie nachweisen
welcher Schaden genau entstanden ist,
z.B. welche Sachen beschädigt wurden, oder welche Gesundheitsschäden eingetreten sind.dass genau diese Person den Schaden verursacht hat,
dass diese Person daran auch ein Verschulden trifft, also dieser Person selbst Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz vorzuwerfen ist.
Es gibt häufig Schäden, bei denen sich nicht feststellen lässt, wer sie verursacht hat.
Die Vermutung, es könne nur der Untermieter des Nachbarn gewesen sein, weil dieser z.B. sein Fahrrad immer neben ihrem abstellt, ihr Fahrrad nun beschädigt ist, bringt gar nichts für die Durchsetzung einer Schadenersatzforderung.
Sorgen Sie möglichst immer für Zeugen.
Hat die Polizei oder die Feuerwehr ein Protokoll aufgenommen, haben Sie eine Anzeige erstattet?
Gesundheitsschäden (zb. als Folge einer tätlichen Auseinandersetzung) sollten Sie immer auch durch ein ärztliches Attest feststellen lassen.
Schadensursache kommt von der Wohnung des Nachbarn her, vielleicht vom Untermieter
Wenn es so aussieht, dass „von der Wohnung des Nachbarn her“ ein Schaden an Ihren Sachen eingetreten ist, z.B. durch einen dort entstandenen Brand oder die in der Wohnung über Ihnen ausgelaufene Waschmaschine, können Sie versuchen, den Nachbar in Anspruch zu nehmen.
- Wenn aber nicht der Nachbar selbst, sondern eine andere Person dafür verantwortlich ist, können Sie einen Schadenersatzanspruch meist nicht gegenüber dem Nachbarn durchsetzen.
Sie haben allerdings einen Anspruch darauf, dass der Nachbar Ihnen sagt, wer sich zu der Zeit, als das Unglück entstanden ist, in der Wohnung aufgehalten hat.
Prüfen Sie als erstes, ob Sie eine Hausratversicherung haben, die diese Art von Schäden abdeckt. Dort müssen Sie nämlich nicht nachweisen, wer den Schaden verursacht hat.
Grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführter Schaden kann im Mietrecht Bedeutung haben
In besonderen Fällen können auch mietrechtliche Folgen aus einer Schädigung entstehen.
Wenn der Untermieter des Nachbarn den Schaden absichtlich herbeigeführt hat, oder gar einen tätlichen Angriff auf Sie unternommen hat, dann kann ein Anspruch des betroffenen Mieters bestehen, dass der Eigentümer / Vermieter ein bestimmtes Verhalten unterbindet.
Der Vermieter des Nachbarn kann darauf bestehen, dass dieser dem Untermieter kündigt.
Wenn der Untermieter grob fahrlässig gehandelt hat, und einiges dafür spricht, dass es zu ähnlich gefährlichen Verhalten wieder kommt, dann kann ebenfalls versucht werden, über den Vermieter eine Kündigung des Untermietvertrags durchzusetzen.
Mieter können ein solches Handeln nicht direkt gegenüber dem Nachbarn, der an einen Untermieter vermietet hat durchsetzen, sondern nur versuchen, den Eigentümer / Vermieter dazu zu bewegen.
Lässt sich ein entstandener Sachschaden ohne weiteres durch die Hausratversicherung regulieren, lohnt oft der Aufwand, gegen den – womöglich nicht eindeutig feststellbaren - Schädiger vorzugehen, überhaupt nicht.
Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten
Prüfen Sie kritisch, ob Ihnen womöglich nur weiterer Ärger und Kosten entstehen.
Redaktion
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