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Erlaubnis Untervermietung - berechtigtes Interesse ist Voraussetzung

Der Vermieter muss die Aufnahme eines Untermieters erlauben, wenn Mieter ein sogenanntes berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben. 

Untervermietungserlaubnis für Zimmer der Wohnung bekommen - berechtigtes Interesse

Mieter können die Erlaubnis zur Untervermietung verlangen, wenn sie ein berechtigtes Interesse vorbringen, § 553 BGB. Das gilt schon für die Erteilung einer Untervermietungserlaubnis für Teile der Wohnung:
Untervermietung von Zimmern, eines Teils der Mietwohnung 

Untervermietung einer ganzen Wohnung - Rechtsanspruch für Mieter besteht nicht

Geht es um die Untervermietung einer ganzen Wohnung, so finden Sie hierzu in dem nachfolgend genannten Beitrag Hinweise und Erläuterungen:
Untervermietung gesamte Wohnung - Genehmigung vom Vermieter 

Erlaubnis für Anspruch auf Untervermietung gegenüber dem Vermieter begründen

Sie müssen gegenüber dem Vermieter Ihre Gründe, Ihr berechtigtes Interesse an einer Untervermietung begründen. Es können persönliche und / oder wirtschaftliche Interessen für die Erlaubnis zur Untervermietung vorhanden sein. 

Es kann auf den Zeitpunkt des Entstehens des berechtigten Interesses ankommen:
Untervermietung – Zeitpunkt des berechtigten Interesses

Persönliches Interesse des Mieters für die Erlaubnisb einer Untervermietung ist Voraussetzung

  • Ein Interesse des Mieters ist schon dann anzunehmen, wenn ihm vernünftige einleuchtende Gründe zur Seite stehen, die seinen Wunsch nach Ãœberlassung eines Teiles seiner Wohnung an eine andere Person nachvollziehbar erscheinen lassen. 

  • Zu diesen Interessen gehört auch die Entscheidung des Mieters, sein Privatleben innerhalb der eigenen vier Wände nach seinen Vorstellungen zu gestalten. 
  • Bereits der Wunsch, mit jemand anderem zusammen zu leben, genügt für das Interesse, also z.B. mit dem Lebensgefährten /der Lebensgefährtin oder mit einem Freund oder Freundin zusammenziehen zu wollen - diese persönlichen Motive sind schon für sich alleine ausreichend:  Zusammenwohnen - Erlaubnis für Freund, Freundin bekommen vom Vermieter
Hinweis


​​​​​​​Es besteht kein Anspruch für Mieter auf die Erteilung einer generellen Erlaubnis für eine Untervermietung - die Erlaubnis ist oft an eine bestimmte Person gebunden:
Untervermietung – Anspruch für Mieter auf generelle Erlaubnis? 

Wirtschaftliches Interesse des Mieters für die Erlaubnis einer Untervermietung

  • Das wirtschaftliche Interesse besteht in der Regel in einer finanziellen Entlastung bei der Miete. Auch dies ist ein einleuchtender Grund, der schon alleine für das bestehende berechtigte Interesse ausreicht. 
    Untervermieten erlaubt, wenn die Miete zu teuer ist? 

Es ist nicht erforderlich, nachzuweisen, dass Sie auf die finanzielle Beteiligung der anderen Person angewiesen sind. Wenn sich Ihr Einkommen verringert hat, oder die Miete sich erheblich erhöht hat, oder andere wirtschaftliche Verpflichtungen höher geworden sind, kann das dazu führen, dass Ihre wirtschaftliche Belastung gegenüber dem Mietvertragsabschluss höher geworden ist, das berechtigte Interesse damit gegeben ist.

Hinweis


Sie sollten bei dem â€žAntrag auf Erteilung der Untermieterlaubnis (Musterbrief)

beide Interessen angeben, also sowohl das persönliche als auch das wirtschaftliche Interesse. Wenn es über eines der Interessen Streit mit Ihrem Vermieter geben sollte, haben Sie dann immer noch das zweite Interesse in der Hinterhand.

Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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