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Kaution hat Vermieter verwendet - Pflicht zum Auffüllen durch Mieter
Für Mieter kann die Pflicht bestehen, eine geleistete Mietkaution wieder bis zum ursprünglichen Kautionsbetrag wieder auffüllen zu müssen,
- wenn der Betrag dem Vermieter nicht mehr in voller Höhe, wie es vertraglich vereinbart war, zur Verfügung steht.
Vermieter verwendet Kaution für gerichtlich festgestellte oder unstreitige Forderungen
Das kann dann vorkommen, wenn Sie Zahlungspflichten aus dem laufenden Mietverhältnis haben, z.B. einen Mietrückstand
oder eine Heizkostennachzahlung:
Wenn die Heizkostenabrechnung eine Nachzahlung ergibt
oder eine Betriebskostennachzahlung schulden:
Betriebskostenabrechnung ergibt eine Nachzahlung
- Der Vermieter kann dann unter Umständen auf Ihre Mietsicherheit zugreifen und seine Ansprüche aus der Kautionssumme decken -
das gilt allerdings nur für klare Forderungen, nicht für Forderungen, die noch streitig, nicht festgestellt sind.
Vermieter hat Kaution für Forderungen verwendet - muss wieder aufgefüllt werden
- Wenn der Vermieter berechtigt Ihre Kaution in Anspruch genommen hat, kann er von Ihnen verlangen, dass Sie die hinterlegte Kaution wieder so auffüllen, dass ihm die gesamte vertraglich vereinbarte Mietsicherheit in voller Höhe wieder zur Verfügung steht. Der Vermieter kann Sie in diesem Fall verklagen, die Kaution aufzufüllen.
- Diesen Anspruch auf Auffüllung der Kaution hat er in jedem Fall, bis zu dem Zeitpunkt nach Vertragsende, zu dem er über die Kaution abrechnen muss:
Mietvertragsende - Wie lange kann Vermieter die Kaution behalten?
Falsch ist die Meinung, in den letzten Monaten des Mietvertrages ist keine Miete zu zahlen, weil der Vermieter die Kaution hat.
Der Vermieter kann - wenn seine Forderungen unstreitig sind - auf die Kaution zugreifen.
- Er kann Sie aber, wenn keine Miete mehr gezahlt wird, und wenn Sie erwarten, dass die Kaution dafür verwendet werden soll, einfach ohne Ankündigung auf Zahlung der offenen Mieten verklagen.
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