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Zugriff auf Kaution durch Vermieter - Pflicht zum Auffüllen für Mieter
Für Mieter kann die Pflicht bestehen, eine für die Wohnung geleistete Mietkaution wieder bis zum ursprünglichen Kautionsbetrag wieder auffüllen zu müssen,
- wenn der Betrag dem Vermieter nicht mehr in voller Höhe, wie es vertraglich vereinbart war, zur Verfügung steht.
Zugriff auf Kaution durch Vermieter während des laufenden Mietvertrags
Der Vermieter kann dann unter Umständen auf die Mietsicherheit zugreifen. Dies geschieht öfter, wenn der Vermieter Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegen Mieter aus der Kautionssumme decken möchte.
Laufendes Mietverhältnis - Vermieter hat Kaution zum Ausgleich seiner Forderungen verwendet
Der Vermieter darf aber nicht auf die Kaution während des laufenden Mietvertrags zugreifen, soweit es sich nicht um eindeutig klare, festgestellte Forderungen handelt:
Kaution - Vermieter darf während der Mietzeit nicht zugreifen
Vermieter verwendet Kaution für gerichtlich festgestellte oder unstreitige Forderungen
Der Zugriff durch den Vermieter kann vorkommen, wenn Sie Zahlungspflichten aus dem laufenden Mietverhältnis haben, z.B. einen Mietrückstand
oder eine Heizkostennachzahlung:
Wenn die Heizkostenabrechnung eine Nachzahlung ergibt
oder eine Betriebskostennachzahlung schulden:
Betriebskostenabrechnung ergibt eine Nachzahlung
Ausgleich von Forderungen des Vermieters mit Kaution - Auffüllen der Kaution
Hat der Vermieter berechtigt die Kaution in Anspruch genommen, so kann er verlangen, dass die hinterlegte Kaution wieder so aufzufüllen ist, dass ihm die gesamte vertraglich vereinbarte Mietsicherheit wieder in voller Höhe zur Verfügung steht.
Diesen Anspruch auf Auffüllung der Kaution hat der Vermieter in jedem Fall bis zu dem Zeitpunkt, wo er über die Kaution abrechnen muss:
Mietvertragsende - Wie lange kann Vermieter die Kaution behalten?
- Der Vermieter kann sogar auf die Leistung der vollständigen Kaution klagen, damit ihm die volle Kaution wieder zur Verfügung steht.
Falsch ist die Meinung, in den letzten Monaten des Mietvertrages (während der Kündigungsfrist) ist keine Miete zu zahlen, weil der Vermieter die Kaution hat.
Wird keine Miete mehr gezahlt, so kann der Vermieter ohne Ankündigung auf Zahlung der offenen Mieten klagen.
- Die Pflicht zur Mietzahlung in der Kündigungsfrist kann nicht bestehen bzw. entfallen, wenn die Wohnung bereits durch den Vermieter genutzt wird:
​​​​​​​Kündigungsfrist, Miete zahlen - Vermieter nutzt bereits Mietwohnung
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