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Zinshöhe für die Anlage der Mietkaution für eine Wohnung

Die Mietkaution für eine Mietwohnung, ein gemietetes Haus, muss der Vermieter so anlegen, dass mindestes die gesetzlich vorgeschriebenen Zinsen erwirtschaftet werden.

Zinshöhe der Kaution - Höhe der Verzinsung einer Mietkaution ist gesetzlich geregelt

Die Höhe der Verzinsung der Mietkaution für die Wohnung richtet sich laut Gesetz danach, wie hoch der bankübliche Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist ist.

  • Dieser Zinssatz wird in aller Regel im Verlauf eines Mietverhältnisses schwanken.
  • Zinsen in der jeweiligen Höhe, also dem Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, stehen Mietern in jedem Fall zu, auch wenn der Vermieter das Geld zu einem ungünstigeren Zinssatz oder unverzinslich angelegt haben sollte.

Einen Überblick zu am Markt zur Verfügung stehender Anlageformen und Erträgen gibt die Seite Mietkautionskonto.info:

Höhe der Zinsen für Kaution - Verzinsung für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist

Der Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist ist auch im langfristigen Vergleich nicht besonders hoch (2022 unter 1% pro Jahr).

In der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank, ab 2003, wird für 10/2008 der Höchstzins mit 2.64% ausgewiesen.

Für eine Mietkaution, die längere Zeit beim Vermieter liegt, können für verschiedene Zeiträume auf Grund von Zinsanpassungen unterschiedliche Zinsen für die Berechnung des Zinsertrags maßgeblich sein. 

Vermieter kann die vom Mieter gezahlte Kaution besser verzinst anlegen

  • Legt der Vermieter die Kaution besser verzinslich an, so muss er die höheren Zinserträge dem Kautionsbetrag gutschreiben - bedeutet, dass sich dadurch der Kautionsbetrag erhöht und am Ende des Mietverhältnisses ein höheres Kautionsguthaben besteht, das, wenn der Vermieter keine berechtigten Forderungen hat, dem Mieter auszuzahlen ist. 
    Kaution - Abrechnung - Aufrechnung von Forderungen durch Vermieter 
  • Da der Vermieter die Kaution von seinem sonstigen Vermögen getrennt verwahren muss, lässt sich auch feststellen, welcher Zinssatz für Ihre Kaution, von Anfang des Mietverhältnisses bis zum Zeitpunkt der Abrechnung der Kaution, galt.

Vom Vermieter Auskunft über die Anlage der Kaution verlangen

Mieter dürfen von ihrem Vermieter während des Mietverhältnisses Auskunft über die von ihnen gezahlte Kaution verlangen, z.B., auch, wo ist diese angelegt ist:
Kaution - Mieter hat Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter 

Mieter haben Anspruch auf Auskunft für die auf dem Kautionskonto gutgeschriebenen Zinsen

Mieter können jederzeit vom Vermieter Auskunft darüber verlangen, welche Zinsen bisher angespart worden sind.

Der Vermieter muss am Ende des Mietvertrages, wenn die Rückzahlung der Kaution ansteht, eine Abrechnung vorlegen, so dass Sie überprüfen können, ob Ihre Zinsen korrekt gutgeschrieben worden sind.

Ein Beispiel für die Berechnung des Zinsertrags für die Kaution, Überprüfung der Zinsabrechnung des Vermieters, finden Sie hier:

Vermieter hat die Kaution nicht zinsbringend angelegt - Mieter können Zinsen fordern

Hat der Vermieter die Kaution nicht mit Zinsen angelegt, dann können Mieter vom Vermieter den Ersatz des entgangenen Zinsertrages, den Zinsschaden verlangen und zwar in Höhe des festzustellenden Zinssatzes für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist für die Dauer und jeweiligen Zeiträume mit unterschiedlichen Zinssätzen für die an den Vermieter gezahlte Kaution.
Kaution Mietwohnung - Beginn der Verzinsung 



Redaktion


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