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Ratgeber Untervermietung
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Erlaubnis vom Vermieter - Klage auf Erteilung der Genehmigung
Es kann vorkommen, dass der Mieter eine Erlaubnis beansprucht, und der Vermieter sie nicht erteilt, so dass dem Mieter kein anderer Weg bleibt, als die Erlaubnis bei Gericht einzuklagen.
Mieter möchte eine Erlaubnis vom Vermieter - der Vermieter erteilt keine Zustimmung
In verschiedenen Fällen kann der Mieter nicht ohne Erlaubnis des Vermieters handeln, zum Beispiel:
- Es soll untervermietet werden.
- Es soll ein Mitbewohner aufgenommen werden.
- Es geht um die Erlaubnis, ein Haustier zu halten.
- Der Mieter möchte eine bauliche Veränderung an der Wohnung vornehmen, oder eine Mietermodernisierung durchsetzen.
- Im Mietvertrag sind bestimmte Nutzungen der Wohnung schriftlich untersagt, etwa das Aufstellen größerer Haushaltsgeräte,
- das Anbringen von Markisen oder Balkonkästen.
- Es geht um die Erlaubnis für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung
- Es soll eine Parabolantenne angebracht werden.
Wenn schriftlich und nachweisbar um die Erlaubnis gebeten wurde und der Vermieter sie nicht erteilt oder schweigt, dann muss geprüft weren, ob auf die Erlaubnis, Zustimmung, Genehmigung ein Anspruch besteht. Lassen Sie sich dazu beraten.
Als Mieter einer Mietwohnung eine Erlaubnis gegen den Vermieter einklagen
Wenn gute Aussichten bestehen, dass der Vermieter zur Erteilung einer Erlaubnis verpflichtet ist, kann die Erlaubnis gerichtlich eingefordert werden.
In der Klage ist die gewünschte Erlaubnis konkret zu beschreiben:
...die Untervermietung des 1. Zimmer links an Frau ... zu erlauben;
die Anbringung einer Parabolantene der Größe ... in Höhe von ...m auf dem Balkon links von der Balkontür zu erlauben;
die Haltung eines Hundes der Rasse ... in der Wohnung zu erlauben.
Das Gericht entscheidet dann, ob die Erlaubnis erteilt werden muss.
- Erreicht werden kann durch die Klage, dass der Vermieter verurteilt wird, der beabsichtigten Nutzung der Wohnung durch den Mieter - mit der genauen Angabe - zuzustimmen.
Mit dem Urteil gilt dann die Erlaubnis als erteilt.
Erlaubnis in einem gerichtlichen Vergleich mit dem Vermieter vereinbaren
Im Prozess um die Erlaubnis wird das Gericht darauf hinwirken, dass sich die Parteien einigen und einen Vergleich schließen.
Das ist häufig sinnvoll, weil dann Einzelheiten gleich mit festgelegt werden können (z.B. ein Untermietzuschlag). Auch können im Rahmen eines Vergleichs andere Streitpunkte gleich mit erledigt werden.
- Ãœberlegen Sie vor dem Gerichtstermin, zu welchen Kompromissen Sie bereit sind, und besprechen Sie das mit Ihrem Berater.
Nach dem Prozess - durch die Klage, durch ein Urteil wurde eine Erlaubnis erreicht
Wenn eine Einigung zustandekommt oder das Urteil über die Erlaubnis rechtskräftig wird, können Sie dementsprechend handeln, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
- Das rechtskräftige Urteil ersetzt unmittelbar die Erlaubnis des Vermieters.
Es ist allerdings darauf zu achten, dass es durch die nun erlaubte Nutzung nicht zu Störungen anderer Bewohner oder der Vermieters kommt, sonst geht der Streit womöglich von vorne los.
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Redaktion
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