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Zustimmungsklage - Gericht entscheidet über Zustimmung
Wenn Sie die Zustimmung zu einer Vertragsänderung nicht geben, und Ihr Vermieter Zustimmungsklage erhebt, entscheidet das Gericht, ob Sie zustimmen müssen.
Zustimmungsklage des Vermieters zur Durchsetzung einer Mieterhöhung
Für Vertragsänderungen - z.B. zu einer Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete - braucht der Vermieter Ihre Zustimmung. Wenn Sie die nicht erteilen, muss der Vermieter Klage erheben. Der Vermieter muss dann in dieser Klage begründen, dass er einen Anspruch auf Ihre Zustimmung hat. Das Gericht prüft, ob der Vermieter zu Recht Ihre Zustimmung verlangt, also z.B. die verlangte Mieterhöhung gerechtfertigt ist.
Wichtig: Das Gericht prüft nur gründlich inhaltlich, wenn Sie sich gegen die Klage wehren, und auch vom Gericht gesetzte Fristen einhalten. Andernfalls kann ein Versäumnisurteil zu Ihrem Nachteil ergehen.
Lesetipps zum Thema
Wenn das Gericht die Klage des Vermieters für berechtigt hält, verurteilt es Sie zu der entsprechenden Zustimmung.
Wenn es für Sie tatsächlich darum geht, dass Sie bereits verurteilt wurden, einer Mieterhöhung zuzustimmen, klicken Sie bitte auf Zustimmungsurteil. Dort finden Sie weitere Hinweise.
Mit dem rechtskräftigen Urteil gilt Ihre Zustimmung als ersetzt, das heißt, Sie werden von diesem Zeitpunkt an so behandelt, als hätten Sie freiwillig der Vertragsänderung zugestimmt, so wie sie nun im Urteil steht.
Zustimmungsklage auch für Mieter?
Auch Mieter haben einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch, sich durch eine Klage eine vom Vermieter nicht erteilte Zustimmung / Erlaubnis, z.B. die für eine Untervermietung, einzuholen. Damit es nicht zu Verwechslungen kommt, behandeln wir das separat auf der Seite
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