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Streichen von Sockelleisten als Schönheitsreparaturen der Wohnung

Sind in der Mietwohnung Sockelleisten, auch als Fußbodenleisten oder Scheuerleisten bezeichnet, stellt sich für eine bevorstehende Wohnungsrückgabe oft die Frage, wie beim Renovieren der Wohnung damit umzugehen ist, ob das Streichen zu den Schönheitsreparaturen gehört.

Gehört das Streichen von Fußbodenleisten zur Renovierung, zu den Schönheitsreparaturen?

Sockelleisten sind bei Übernahme der Wohnung meist weiß lackiert.
Bodenleisten können auch in der Farbe des Fußbodens auf die weiße Wand gedübelt sein.

Besteht zwischen Mieter und Vermieter Streit darüber, ob Fußbodenleisten im Rahmen der Schönheitsreparaturen, spätestens bei Auszug, neu lackiert werden müssen, so ist diese Frage nicht pauschal zu beantworten.

  • Es gibt leider keine einheitliche Rechtsprechung zu dieser Frage.​​​​​

Auch bei Renovierungsarbeiten während der Mietzeit kann sich diese Frage stellen - immer sollten  Mieter es vermeiden, Fußbodenleisten in einer anderen Farbe zu streichen und immer müssen die Scheuerleisten fachgerecht gestrichen sein.

Mieter zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet?

Ob das Streichen der Leisten zu den Schönheitsreparaturen zählt, hängt zunächst davon ab, ob Mieter überhaupt wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind.

Die weitere Frage ist, wie der Lackierungszustand der Leisten ist, ob z.B. Farbabplatzungen, Kratzer oder Beschädigungen vorhanden sind.

Wie urteilen Gerichte zur Frage der Schönheitsreparaturen bei Sockelleisten?

Manche Gerichte meinen, dass die Lackierung von Sockelleisten überhaupt nicht zu den Schönheitsreparaturen gehören, der Mieter das Lackieren nicht ausführen muss.

Urteil: Schönheitsreparaturen - Streichen Sockelleisten, Fußbodenleisten 

  • Dies kann aber auch anders gesehen werden, z.B. wenn auf den Leisten nicht zu beseitigende Farbspritzer sind - dann müssen diese gestrichen werden, wenn der Mieter dafür verantwortlich ist.

Schönheitsreparaturen - sind Fußbodenleisten Bestandteil des Fußbodens?

  • Es kommt auch vor, dass Gerichte die Leisten als Bestandteil zum verlegten Fußboden einordnen, deshalb eine Renovierungspflicht sehen.

Entfernte Sockelleisten müssen für die Wohnungsrückgabe wieder angebracht werden

Oft ist Parkett oder ein sonstiger Bodenbelag so gut verlegt, dass man (unschöne) Leisten weglassen kann, und Mieter sie deshalb entfernt haben.

  • Für die Wohnungsrückgabe müssen die von Mietern entfernten Leisten wieder angebracht werden.

Mietwohnung wird ohne Sockelleisten, Fußleisten an den Vermieter zurückgegeben

Wurden die Leisten nicht ordnungsgemäß gelagert (haben sich z.B. verzogen) oder sind nicht mehr vorhanden, so sind Mieter zum Ersatz der Leisten in gleicher Qualität und Güte verpflichtet.

Wohnungsrückgabe - Vermieter will Schadenersatz für fehlende Fußbodenleisten

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Lebensdauer von Fußleisten ist eine Angabe schwierig, da es auch auf die Qualität ankommt.

  • In einem älteren Gerichtsurteil ordnete ein Gericht fehlende Leisten so ein, das diese ursprünglich mit dem Fußbodenbelag angebracht worden waren.
    Da der Belag schon alt, dieser keinen wirtschaftlichen Restwert mehr hatte, stellte das Gericht für die fehlenden Fußleisten ebenfalls keinen wirtschaftlichen Restwert mehr fest - der Vermieter erhielt keinen Schadenersatz.

Fußbodenleisten an kalten Außenwänden nicht entfernen, demontieren!

Vor allem an kalten Außenwänden sollten Fußbodenleisten nicht entfernt werden, damit zwischen Möbeln und Wand ein bisschen Luft zirkulieren und das Entstehen von Schimmel nicht begünstigt wird.
Möbel in der Wohnung stellen - Abstand von der Wand erforderlich?


Redaktion


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