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Fototapeten sind für Wohnungsrückgabe zu entfernen

Fototapeten, die von Mietern während des Mietverhältnisses angebracht wurden, sind für die Wohnungsrückgabe der Mietwohnung in der Regel zu entfernen.

Fototapete an Wand in der Mietwohnung - ist keine fachgerechte Renovierung

Dies entspricht nicht einer ordnungsgemäßen Rückgabe bzw. einer fachgerechten Renovierung: 

Mietvertragsende, Rückgabe der Mietwohnung - Einzelheiten

Bleiben Fototapeten am Ende des Mietvertrags in der Wohnung zurück, so hat der Vermieter meist einen Anspruch auf das Entfernen der Fototape(n) - mit einer Ausnahme:

Mietwohnung wurde schon zum Einzug mit Fototapeten übernommen

Die Rückgabe einer Wohnung mit Fototapeten ist erlaubt, wenn die Wohnung zum Einzug schon so übernommen wurde - dies wäre vom Mieter zu beweisen

  • Wurde die Mietwohnung mit Fototapeten übernommen, so kann es sich um die Ãœbernahme einer unrenovierten Wohnung handeln: 

In solchen Fällen besteht keine Pflicht zur Ausführung von Schönheitsreparaturen, wenn man als Mieter keinen angemessenen Ausgleich für die Ãœbernahme einer unrenovierten Wohnung erhalten hat.

Fototapeten entfernen - Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen ist unwirksam

Während der Mietzeit angebrachte Fototapeten sind immer zu entfernen

- auch wenn die Ausführung von Schönheitsreparaturen gemäß dem übrigen guten Zustand der Wohnung eigentlich nicht erforderlich ist.

Und das gilt auch auch, wenn die mietvertragliche Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen nicht wirksam ist, Mieter eigentlich keine Renovierung ausführen müssen.
Ende Mietvertrag, Schönheitsreparaturen - muss renoviert werden?

Wohnungsrückgabe - Mietwohnung wird mit Fototapeten an Vermieter zurückgegeben

Der Vermieter muss für die Entferung und Renovierung eine angemessene Nachfrist setzen. 
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Nachfrist für Ausführung
An solchen Wänden ist dann eine neutrale Tapete anzubringen:
Schönheitsreparatur - Renovierung in hellen Farben, neutrale Tapeten



Redaktion


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