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Handwerker, Firma verursacht Mieter einen Schaden in der Mietwohnung
Wenn ein Handwerker im Auftrag des Vermieters arbeitet, und dabei einen Schaden an den Sachen des Mieters verursacht, ist meist auch der Vermieter für den Schadenersatz verantwortlich.
- Der Grundsatz: Wer einen Schaden verursacht, muss ihn wieder gut machen. Das gilt auch, wenn ein Handwerker in oder an der Wohnung arbeitet und dabei einen Schaden an Sachen des Mieters verursacht.
Der Handwerker streift im Vorbeigehen Ihre Vase, die dann zu Bruch geht.
Schaden am Eigentum des Mieters durch Handwerker
Ansprüche des geschädigten Mieters richten sich zunächst einmal nicht gegen den einzelnen Mitarbeiter, sondern gegen den Betrieb, die Firma, für die dieser Mitarbeiter tätig ist.
Denn der Betrieb ist verantwortlich dafür, dass seine Mitarbeiter sogfältig vorgehen, keine Schäden verursachen. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb ein Subunternehmen beauftragt hat.
- Insbesondere wenn Sie selbst eine Firma beauftragt haben, sollten Sie etwaige Schäden möglichst gleich beweiskräftig festhalten (Zeuge, Foto) und dann schriftlich gegenüber der Firma anzeigen.
Firma arbeitet für Vermieter - Vermieter ist für entstandenen Schaden verantwortlich
Meist werden Handwerker, die am Haus oder an und in der Mietwohnung arbeiten, im Auftrag des Vermieters tätig.
- Achten Sie darauf, dass Ihnen der Vermieter die Firma benennt (mit Anschrift und Geschäftsführer), die er beauftragt hat, und dass der Arbeiter entweder bestätigt, dass er von dieser Firma kommt, oder dass er die Firma (mit Anschrift und Geschäftsführer) benennt, für die er arbeitet.
Handwerker, Firma hat Schaden an Sachen des Mieters oder der Wohnung verursacht
Kommt es bei solchen Arbeiten zu Schäden, muss der Vermieter die Schäden ersetzen bzw. sich um die Reparatur oder den Ersatz für einen entstandenen Schaden kümmern, denn der Vermieter schickt einen Handwerker bzw. eine Firma, um seine Vertragspflicht zu erfüllen, z.B. um das Haus oder Ihre Wohnung instandzusetzen oder zu reinigen.
Das muss er sorgfältig, ohne Schäden machen, und zwar auch dann, wenn andere Menschen für ihn arbeiten. Er kann sich nicht damit herausreden, dass er eine Firma beauftragt hat.
- Sind bei den Arbeiten Schäden an Ihren Sachen, oder an der Wohnung entstanden, dann sollten Sie diese gleich beweiskräftig festhalten (Zeuge, Foto) und dann schriftlich gegenüber dem Vermieter anzeigen.
Wenn Schäden an der Wohnung oder gar an Hausleitungen oder sogar an anderen Wohnungen durch Arbeiten einer vom Vermieter beauftragten Firma entstehen, so sollten Sie immer selbst (nachweisbar) den Vermieter darüber informieren.
- Verlassen Sie sich keinesfalls darauf, dass die Firma bzw. der Handwerker das schon machen werden.
Redaktion
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