Logo

Handwerker beschädigen Sachen, Eigentum des Mieters

Handwerker haben im Rahmen einer Reparatur, Mängelbeseitigung in der Wohnung einen Schaden an Sachen, Eigentum des Mieters verursacht. Wer ist in welchem Fall zum Schadenersatz gegenüber dem Mieter verpflichtet?

Firma arbeitet für Vermieter - Vermieter ist für einen entstandenen Schaden verantwortlich

Meist werden Handwerker, die am Haus oder an und in der Mietwohnung arbeiten, im Auftrag des Vermieters tätig. Es kommt vor, dass sie dabei Sachen der Mieter beschädigen.

Hat der Vermieter den Auftrag erteilt: Für solche Schäden am Eigentum des Mieters ist in der Regel der Vermieter verantwortlich, hat Schadenersatz gegenüber dem Mieter zu leisten bzw. muss diesen gegenüber der von ihm beauftragten Firma durchsetzen.

Sind bei den Arbeiten Schäden an Ihren Sachen, oder an der Wohnung entstanden, dann sollten diese gleich beweiskräftig festgehalten werden. Gut ist, wenn ein Zeuge einen entstandenen Schaden bestätigt und immer sollte mit Fotos der Schaden dokumentiert werden, dieser ist dann schriftlich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.

Hinweis


  • Mieter sollten eine beschädigte Sache solange nicht entsorgen, bis die Einzelheiten der Regulierung geklärt sind!

Handwerker, Firma hat Schaden an Sachen des Mieters verursacht

Kommt es bei solchen Arbeiten zu Schäden an Sachen des Mieters durch eine vom Vermieter beauftragte Firma, dann muss sich der Vermieter um die Reparatur oder den Ersatz für den entstandenen Schaden kümmern. Dies ist deshalb so, weil der Vermieter einen Handwerker bzw. eine Firma beauftragt, um seine Vertragspflicht zu erfüllen, z.B. um das Haus oder die Wohnung instandzusetzen.

Arbeiten müssen sorgfältig geschehen, ohne Schäden zu verursachen, und zwar auch dann, wenn andere für den Vermieter im Auftrag arbeiten.

  • Der Vermieter kann sich nicht damit herausreden, dass er eine Firma beauftragt hat, der Mieter soll sich an die Firma wenden.
Beispiel

Ein Handwerker stößt gegen eine teure Bodenvase, die zu Bruch geht.

Arbeiten Handwerker in der Wohnung im Auftrag des Vermieters / Eigentümers und entsteht dabei ein Schaden an einer Sache, am Eigentum des Mieters, dann sollte der Mieter immer seinen Anspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen.

Der Vermieter ist verpflichtet den Schaden zu ersetzen, kann sich ggf. an die von ihm beauftragte Firma wenden, die ihre Haftpflichtversicherung mit der Regulierung des Schadens befassen kann.

Anspruch des Mieters wegen Sachbeschädigung durch Handwerker, eine Firma

  • Der Grundsatz:
    Wer einen Schaden verursacht, muss ihn wieder gut machen.
  • Für den Schadenersatz kann daher derjenige in Anspruch genommen werden, der den Auftrag erteilt hat, also ggf. der Vermieter.

Schaden am Eigentum des Mieters durch Handwerker - Auftrag wurde durch Mieter erteilt

Hat man als Mieter selbst den Auftrag für Arbeiten in der Wohnung erteilt, dann ist der Vermieter nicht zuständig für die Ansprüche aus einem entstandenen Schaden und zu leistenden Schadenersatz.

Ansprüche richten sich zunächst nicht gegen den einzelnen Mitarbeiter einer Firma, sondern gegen den Betrieb, die Firma, für die der Mitarbeiter tätig ist. Der Betrieb ist verantwortlich dafür, dass seine Mitarbeiter Arbeiten sorgfältig ausführen, keine Schäden verursachen.

Ein Schaden sollte gleich beweiskräftig festgehalten werden (Zeuge, Foto), ist dann schriftlich gegenüber der Firma anzuzeigen.

  • Sehr gut ist, wenn der Mitarbeiter der Firma Ihnen gleich schriftlich bestätigt, dass er versehentlich, Ihr Eigentum, im Beispiel die Vase, beschädigt hat:

Bei den Arbeiten in der Wohnung von Herrn / Frau ... am (Datum) ... habe ich, (Name)... heute versehentlich einen Schaden verursacht. Der Schaden ist entstanden an einer Bodenvase, diese ist zerbrochen. 

​​​​​​​Ort..., Datum...

Unterschrift des Handwerkers

Regulierung eines Schadens durch die Haftpflichtversicherung der Firma des Handwerkers

  • Versicherungen nehmen meist nur eine Zeitwertentschädigung vor. Dies kann aber in bestimmten Fällen nicht ausreichend sein, z.B. bei Antiquitäten, Kunstgegenständen etc.
    Ist keine Einigung mit der Versicherung, z.B. eine Entschädigung zum Wiederbeschaffungswert möglich, dann bleibt im Streitfall nur der Gang vors Gericht, das dann über die Höhe eines zu leistenden Schadenersatzes urteilt.

Schaden an Sachen des Mieters durch Handwerker eines Subunternehmers

Hat ein Betrieb ein Subunternehmen beauftragt und hat dieses einen Schaden verursacht, dann richten sich Ansprüche ebenfalls gegen die Firma, die den Auftrag an einen Subunternehmer weitergegeben hat.

Vom Vermieter beauftragte Firma verursacht einen Schaden an der Wohnung, dem Haus

Sind Schäden an der Wohnung, vielleicht an einer Hausleitung oder sogar an anderen Wohnungen durch die vom Vermieter beauftragten Firma entstanden, so sollten Mieter immer selbst, nachweisbar und schnell den Vermieter / Eigentümer darüber informieren. 

  • Verlassen Sie sich keinesfalls darauf, dass die Firma bzw. der Handwerker das schon selbst machen werden.

    Redaktion


    Hinweis

    Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: