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Keine Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter - Schadenersatz
Waren Sie gezwungen, die Klage auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung zu erheben und hat das Gericht Ihren Vermieter zur Erteilung der Erlaubnis verurteilt, so können Sie einen Anspruch auf Schadenersatz wegen der Ihnen entgangenen Untermiete gegen Ihren Vermieter geltend machen.
Nicht erteilte Untermieterlaubnis - entgangene Untermiete als Schadenersatz bekommen
Da der Untermieter wegen der fehlenden Erlaubnis des Vermieters nicht bei Ihnen einziehen konnte, haben Sie von dem Zeitpunkt des ehemals vorgesehenen Einzuges einen Anspruch gegen Ihren Vermieter auf den Untermietbetrag, den der (ehemals) vorgesehene Untermieter in dieser Zeit an Sie gezahlt hätte. Dies natürlich unter der Voraussetzung, dass Sie bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens keine Untermiete erhalten haben.
Schadenersatzanspruch gegen Vermieter wegen nicht erteilter Untermieterlaubnis durchsetzen
Um diesen Schadenersatzanspruch realisieren zu können, sollten Sie sich von dem vorgesehenen Untermieter eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass er im Falle einer durch Ihren Vermieter erteilten Untermieterlaubnis ab einem bestimmten Zeitpunkt (ggf. für eine bestimmte Dauer) in einen Teil, Zimmer Ihrer Wohnung eingezogen wäre und einen bestimmte Untermiete dafür an Sie gezahlt hätte.
Die Ratgeber können Sie überall kaufen, wo es eBooks gibt, z.B. bei
Schadenersatz wegen entgangener Untermiete - Beweis des Anspruchs gegenüber Vermieter
Die schriftliche Bestätigung für eine entgangene Untermiete kann sich z.B. aus einem bereits abgeschlossenen Untermietvertrag zwischen Ihnen und Ihrem vorgesehenen Untermieter ergeben.
In einem solchen Fall sollten Sie, wenn der Untermietvertrag geschlossen wird, aber die Genehmigung für die Untervermietung noch aussteht, ausdrücklich eine Regelung aufnehmen, dass der Untermietvertrag nur wirksam wird, wenn Ihr Vermieter die Untermieterlaubnis auch tatsächlich erteilt.
- Der Untermietvertrag steht dann unter der Bedingung, dass Ihr Vermieter der Untervermietung zustimmt.
- Da es sich hier um schwierige Rechtsfragen handelt, sollten Sie sich – bezogen auf Ihren konkreten Einzelfall — rechtlich beraten lassen.
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