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Sachschaden des Mieters - Höhe des Schadens, Schadenersatz
Voraussetzung für jede gesetzliche Schadenersatzpflicht ist, dass z.B. durch ein Ereignis ein Schaden verursacht wurde, und dass für das auslösende Ereignis ein Verschulden vorliegt.
Wer also einen Schaden ersetzt haben will, muss nicht nur erklären und beweisen können, wer den Schaden verursacht hat, sondern dass denjenigen ein Verschulden trifft.
- Auch die Höhe des Schadens muss vom Geschädigten dargelegt und notfalls bewiesen werden.
- Zunächst muss also festgestellt werden, und es müssen frühzeitig Beweise dafür gesichert werden, was überhaupt beschädigt worden ist.
- Fotos sind kein gesetzlich zugelassenes Beweismittel, sie helfen manchmal, taugen aber als Beweis nur, wenn auch ein Zeuge — möglichst eine sachkundige Person — vorhanden ist, die bestätigen kann, dass es in der Realität genauso aussah wie auf dem Foto.
Schadenersatz - Wie als Mieter den Wert einer zerstörten, beschädigten Sache feststellen?
Der Wert einer zerstörten Sache kann vielleicht durch die Kaufquittung belegt werden.
Ein guter Handwerker kann einen Sachschaden genau feststellen, und schriftlich niederlegen, z.B. in einem detaillierten Kostenvoranschlag, was eine Reparatur, Austausch einer Sache kostet: Kostenvoranschlag kann für Mieter ein Beweis sein - Mietrecht
Manchmal kann es erforderlich sein, selbst ein Sachverständigengutachten (Privatgutachten) in Auftrag zu geben.
Weitere Hinweise:
Feststellung der Höhe eines Schadens als Mieter einer Mietwohnung
Z:b: Rohrbruch - Schaden an Hausrat, Sachen des Mieters
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