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Angefragter Suchbegriff: Gewerbeausübung

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Zum Thema Gewerbeausübung, beruflich arbeiten in der Mietwohnung finden Sie hier Artikel zum Thema. Als Mieter in der Wohnung freiberuflich arbeiten - Erlaubnis des Vermieters Freiberufliche Tätigkeit in der Wohnung - unerlaubte Nutzung?      

Eine gewerbliche oder auch nur teilgewerbliche Nutzung Ihrer Mietwohnung ist ohne Erlaubnis des Vermieters selten zulässig.   Eine solche Erlaubnis ist nur in Ausnahmefällen zu erwarten. Ein Anspruch des Mieters auf die generelle Erteilung der Erlaubnis

Gibt der Mieter in seiner Mietwohnung Musikunterricht, kann das ein Grund zur Kündigung - sogar zur fristlosen Kündigung - des Mietvertrags durch den Vermieter sein. Nach der Rechtsprechung gehören zum Wohnen nur solche beruflichen Tätigkeiten,

Ein Rechtsanwalt nutzte die Mietwohnung kurze Zeit für seine freiberufliche Tätigkeit . Der Vermieter sah darin eine unerlaubte teilgewerbliche Nutzung  der Wohnung, kündigte fristlos und sprach gleichzeitig eine ordentliche, fristgemäße

Mietverträge über Wohnraum sind von Gewerbemietverträgen zu unterscheiden. Was gilt aber, wenn die Mietwohnung auch zum Arbeiten genutzt werden soll? In der Mietwohnung als Tagesmutter Kinder betreuen - erlaubte Nutzung?  Zum Beispiel,

Es kann vorkommen, dass Ihre Miete gesunken ist oder vom Vermieter gesenkt werden müsste und Sie deswegen Mietzahlungen zurückfordern können. Vermieter muss Miete wegen gesunkener Betriebskosten senken Dies kann der Fall sein, wenn Sie eine