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Musikunterricht in der Wohnung - Kündigung durch Vermieter

Gibt der Mieter in seiner Mietwohnung Musikunterricht, dann kann das ein Grund zur Kündigung - sogar zur fristlosen Kündigung - der Wohnung durch den Vermieter sein.

Musikunterricht als berufliche Tätigkeit in der Wohnung

Nach der Rechtsprechung gehören zum Wohnen nur solche beruflichen Tätigkeiten, die der Mieter z.B. im häuslichen Arbeitszimmer ausübt und die nach außen hin nicht intensiver als eine Wohnnutzung in Erscheinung treten. 

Musikunterricht in der Wohnung kann über die normale Nutzung hinausgehen

  • Werden berufliche Aktivitäten in der Wohnung ausgeübt, die deutlich über die übliche Wohnnutzung hinausgehen, kann das eine vertragswidrige Nutzung sein, die der Vermieter nicht dulden muss. 
  • Das kann z.B. sein, wenn Musikschüler sehr häufig in der Wohnung aus- und eingehen, Musik andere Mieter stört.
Hinweis


Musikunterricht in der Mietwohnung kann ein Kündigungsgrund für den Mietvertrag sein

Nach einer Abmahnung kann ein solches fortgesetztes Verhalten auch zu einer fristgemäßen Kündigung oder sogar fristlosen Kündigung des Vermieters führen.

Der Bundesgerichtshof hat deswegen eine Vermieterkündigung für berechtigt erklärt, weil der Mieter nach eigenen Angaben an drei Werktagen in der Woche zehn bis zwölf Schülern Gitarrenunterricht erteilt hatte, ohne das vorher mit dem Vermieter verabredet zu haben.


Redaktion


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