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Keine Schönheitsreparaturen bei Anmietung unrenovierter Wohnung 

Wurde die Mietwohnung zum Einzug, bei Mietvertragsbeginn, unrenoviert übernommen, dann müssen Mieter keine Schönheitsreparaturen ausführen.

Bundesgerichtshof zur Anmietung einer unrenovierten Wohnung - keine Schönheitsreparaturen

Am 15.03.2015 hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung betreffend der Ausführung von Schönheitsreparaturen geändert, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde.

Seither ist nunmehr jede formularmäßige Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter dann unwirksam, wenn ihm die Wohnung bei der Anmietung bzw. Einzug nicht vollständig renoviert übergeben wurde.

Für Mieter wie auch Vermieter dürfte diese Entscheidung von ganz erheblicher Bedeutung sein: Da nahezu alle Mietverträge bei bereits laufenden Mietverhältnissen diesen Ansprüchen nicht genügen dürften, wird der Vermieter bei laufenden Mietverhältnissen keinen Anspruch mehr auf Durchführung von Schönheitsreparaturen haben.

Die Folge daraus:

Ist Mietern keine renovierte Wohnung übergeben worden, dann sind keine Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses geschuldet.

BGH: Keine Renovierungspflicht des Mieters bei unrenoviert übergebener Wohnung

Anmietung neue Wohnung - Vereinbarung im Mietvertrag, dass Mieter bei Einzug renovieren?

Auch Vereinbarungen, nach denen der einziehende Mieter die Schönheitsreparaturen in einer unrenovierten Wohnung ausführt und dadurch die Wohnung als renoviert übergeben gilt, haben nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann Bestand, 

  • wenn Mieter dafür eine angemessene Gegenleistung vom Vermieter erhalten. 

​​​​​​​Übernahme einer unrenovierten Wohnung - Vermieter gewährt Mietern eine Gegenleistung

Gegenleistung in diesem Sinne wäre z.B. eine angemessene Barzahlung oder, was sehr viel häufiger ist, der Verzicht des Vermieters auf mehrere Monatsmieten.

Ob Barabfindung oder Verzicht auf Monatsmieten: Der Wert für auszuführende Schönheitsreparaturen der Schönheitsreparaturen (Reparaturaufwand) muss dann in etwa so hoch sein wie die gesparten Monatsmieten.

  • Die Vereinbarung über den Verzicht auf beispielsweise nur eine Monatsmiete, bei einer vollständig zu renovierenden Wohnung, dürfte danach in der Regel nicht ausreichend sein. Eine Ausnahme kann aber bei einer kleinen Einzimmerwohnung bestehen.
    Unrenovierte Mietwohnung - angemessener Ausgleich, Mietverzicht 

Renovierungspflicht des Vermieters bei unrenoviert übernommener Wohnung

Wenn Mieter, denen die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, während des laufenden Mietverhältnisses die Ausführung der Schönheitsreparaturen verlangen, weil sich der Renovierungszustand der Wohnung im Laufe der Zeit verschlechtert hat, müssen sie sich an den für den Vermieter entstehenden Renovierungskosten beteiligen; so entschied der Bundesgerichtshof:
Renovierung Mietwohnung durch Vermieter - Kostenanteil Mieter - BGH 

Hinweis der Redaktion


Wenn allerdings die Wohnung in grellen oder bunten Farben zurückgegeben wird, dann entsteht ein Schadenersatzanspruch des Vermieters, weil er eine "farbige" Wohnung nicht akzeptieren muss.

Harald Schäfer, Rechtsanwalt
12165 Berlin
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