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Mietvertrag für Mietwohnung als Mieter kündigen - Kündigungsgrund
Die Kündigung des Mietvertrags wird als ordentliche - fristgemäße - Kündigung angesehen, wenn Mieter keine andere Art der Kündigung für die Mietwohnung angeben, z.B. die fristlose Kündigung.
Art der Kündigung - muss diese im Kündigungsschreiben vom Mieter genannt sein?
Wenn es sich nicht um eine ordentliche Kündigung handelt,
- sondern Sie ein Sonderkündigungsrecht ausnutzen
- oder eine außerordentliche - fristlose - Kündigung aussprechen wollen,
dann muss dies, die Kündigungsart, das aus dem Schreiben hervorgehen und Sie müssen dann auch den jeweiligen Kündigungsgrund in dem Schreiben nennen.
- Nach der Art der Kündigung richtet sich dann auch, zu welchem Termin Ihre Kündigung den Mietvertrag für Ihre Wohnung oder Ihren Wohnraum beendet.
Denken Sie daran:
Sie müssen die Kündigung schriftlich fassen und (alle Mieter) müssen persönlich unterschreiben:
Mietvertrag als Mieter immer schriftlich kündigen - Regeln
- Das Kündigungsschreiben muss dem Vermieter im Original zugehen.
Wenn Sie nicht ganz genau wissen, wann die Kündigungsfrist endet, oder ob Ihre Sonderkündigung oder fristlose Kündigung wirksam ist, können Sie vorsorglich "zum nächstzulässigen Termin" kündigen. Sie sollten aber möglichst vor einer Kündigung fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.
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