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Kündigung der Mietwohnung - persönliche Unterschrift aller Mieter

Soll für eine Wohnung eine Kündigung durch Mieter ausgesprochen werden, dann muss das Kündigungsschreiben von allen Mietern persönlich unterschrieben sein, oder es sind für Mieter entsprechende Vollmachten dem Kündigungsschreiben beigefügt.

Kündigung der Wohnung durch mehrere Mieter - Vollmacht für die Durchführung

Sind mehrere Mieter Vertragspartner, so kann durch die Ausstellung einer Vollmacht für die Durchführung der Kündigung die Unterschrift anderer Mieter entfallen. 

  • Die schriftliche Vollmacht(en) ist dem Kündigungsschreiben im Original beizufügen. Aus der Vollmacht muss hervorgehen, dass die Kündigung von Herrn / Frau ... ausgesprochen werden darf.

Kündigung der Wohnung, des Mietvertrags, muss Vermieter im Original zugestellt werden

Dieses Kündigungsschreiben mit allen notwendigen Unterschriften und Vollmachten muss dem Vermieter im Original zugestellt werden. 

Vollmacht im Mietrecht - Wozu braucht man diese? 

Achten Sie auf die fristgerechte Zustellung in Verbindung mit einem Zustellungsnachweis:
Zustellungsnachweis - sicherer Versand für Schreiben, Briefe

Kündigung des Mietvertrags der Wohnung - persönliche Unterschrift der Mieter

Wurde die Kündigung nicht von dem / den Mieter(n) eigenhändig unterschrieben, dann muss die Kündigung der Wohnung, persönlich unterschrieben von allen Mietern erneut erfolgen oder mit dem Nachweis einer beigefügten (und persönlich unterschriebenen) Originalvollmacht (für die anderen Mieter handeln zu dürfen), dem Vermieter nochmals zugehen.

Sie können dafür unseren Musterbrief verwenden:

Musterbrief - Ordentliche fristgemäße Kündigung Mietvertrag.

Wiederholung der Kündigung - zu später Zugang der Kündigung der Wohnung beim Vermieter

Geht durch die Wiederholung der Kündigung mit den erforderlichen Original-Unterschrift(en) diese zu spät beim Vermieter ein, so verlängert sich oft die Kündigungsfrist.

  • Erst ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Vermieter beginnt die Kündigungsfrist zu laufen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie die Zustellung der Kündigung des Mietvertrages nachweisen können!

Mail oder Fax ist nicht ausreichend für eine Kündigung der Mietwohnung

  • Eine elektronische Ãœbersendung der Kündigung als Fax oder Mail reicht nicht!
  • Erfolgt die Kündigung auf diesem Wege, so ist sie unwirksam
    Die gesetzliche Bestimmung für die Abgabe der Kündigung finden Sie in Â§ 568 BGB (Satz 1) in Verbindung mit § 126 BGB.

Eingescannte Unterschrift für die Kündigung des Mietvertrags der Wohnung

Auch wenn in einem Dokument Unterschriften eingescannt sind,

so wird dadurch die handschriftliche Unterschrift nicht ersetzt -

  •  die Kündigung des Mietvertrags mit eingescannter Unterschrift(en) der Mieter ist nicht wirksam - die Kündigung muss mit Original-Unterschrift(en) dem Vermieter zugehen.


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