Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Schaden an Außenwand, Fassade - Miete der Wohnung mindern
Besteht am Außenputz, außen an der Wand ein Schaden, dann berechtigt das den Mieter normalerweise nicht zu einer Mietminderung.
Der Mieter einer Wohnung hat einen Anspruch darauf, dass die Mietwohnung und die für seinen Gebrauch bestimmten Räume benutzt werden können, keine erheblichen Mängel bestehen, keine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung eintritt.
Das gilt aber nicht für die Außenwand des Gebäudes, denn die soll der Mieter bzw. wird vom Mieter gar nicht benutzt.
Keine Mietminderung bei Schäden am Außenputz, der Außenwand der Mietwohnung
Der Vermieter darf sein Haus außen unansehnlich werden lassen.
Es besteht deshalb normalerweise weder ein Anspruch des Mieters auf Instandsetzung oder Renovierung noch auf Mietminderung.
Ausnahmen - Schaden an der Außenwand, Fassade beeinträchtigt Benutzung der Mietwohnung
Anders ist es, wenn durch sich lösende Putzteile der Balkon der Mietwohnung gestört oder gefährdet wird, oder wenn im Zugangsbereich des Hauses Putzteile herabfallen, die sogar zu einer Verletzung führen könnten:
In solchen Fällen kann die Bauaufsicht eingeschaltet werden:
Bauaufsicht kann auch für Mietwohnungen zuständig sein
Beschädigung des Putzes der Fassade des Mietshauses - Putz bröselt
Ob eine Mietminderung bei immer wieder herabfallenden kleinen Putzstückchen anerkannt wird, ist ungewiss - sie wird oft gering sein, weil man sich nicht ständig im Bereich der Schäden aufhält.
Putzschäden an der Fassade verursachen Feuchtigkeit und schlechte Dämmung der Wohnung
Kommt es durch Putzschäden zu Feuchtigkeit und/oder einer mangelhaften Dämmung der Wohnung, dann kann dies zu einer Mietminderung berechtigen.
Wenn im Bereich von Außenwandschäden auch Risse innen in der Wohnung auftreten, dann liegt dadurch ein Mangel der Wohnung vor.
- In solchen Fällen sollten Sie den Putzschaden und seine Auswirkung dem Vermieter melden und die Mietzahlung unter Rückforderungsvorbehalt stellen:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Bei einer Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der äußere Zustand des Hauses eine Rolle spielen.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: