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Mietvertrag der Wohnung - Mieter zur Renovierung verpflichtet? 

Werden Mieter im Wohnungsmietvertrag verpflichtet, Schönheitsreparaturen (Renovierungsarbeiten) durchzuführen, so ist immer die Frage, ob die Vereinbarung dazu führt, dass Mieter Schönheitsreparaturen ausführen müssen, es sich um eine rechtswirksame Klausel (Vereinbarung) handelt.

Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag - muss renoviert werden?

Nur bei einer rechtswirksamen Vereinbarung müssen Mieter tatsächlich - spätestens bei Vertragsende - renovieren.
Schönheitsreparaturen Mietwohnung - Prüfung Regelung im Mietvertrag 

Wie verhält es sich mit einer Renovierung der Mietwohnung während der Mietzeit ?

Wohnungsmietvertrag - Formularklauseln über Schönheitsreparaturen, Renovierung, AGB

Grundsätzlich wirksam sind AGB-Klauseln für die Ausführung von Schönheitsreparaturen wie:

  • Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen.
  • Schönheitsreparaturen hat der Mieter je nach Bedarf und im Umfang seiner Abnutzung durchzuführen.
  • Werden nach Vertragsbeginn Schönheitsreparaturen infolge der Abnutzung durch den Mieter erforderlich, hat er diese auszuführen.

Klauseln zur Renovierung, Schönheitsreparatur - unwirksam wegen Summierungseffekt?

Es kann aber sein, dass an sich wirksame Klauseln dadurch unwirksam werden, dass die wirksame Klausel mit weiteren Vertragsregelungen über die Ausführung von Schönheitsreparaturen kombiniert sind.

Eingehende Prüfung der mietvertraglichen Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen

Oft ist es auch so, dass der Mietvertrag sich nicht auf Formulierungen wie in den obigen Beispielen beschränkt, sondern mehr regeln will (Häufigkeit der Renovierung, Art und Qualität der Arbeiten etc.).

Das kann auch zur Unwirksamkeit der ganzen Regelung führen, so dass Sie im Ergebnis nicht zu renovieren brauchen.

Da es hier oft um nicht wenig Geld geht, ist im Zweifel die fachkundige Beratung sehr zu empfehlen.

Farbige Wohnung und unwirksame Vereinbarung über Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

Wurde jedoch z.B. die Wohnung in bunten Farben renoviert, so kann der Vermieter Schadenersatz fordern, bzw. die Renovierung dieser Zimmer und Wände ist erforderlich. In solchen Fällen hilft dann auch keine unwirksame Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen.



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