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Schönheitsreparatur, Renovierung durch Vermieter - Farbwünsche
Wenn der Vermieter verpflichtet ist, die Schönheitsreparaturen auszuführen, dann darf er keine ausgefallene Farbe auftragen, er muss Farbwünsche des Mieters beachten:
Schönheitsreparaturen - Wann der Vermieter renovieren muss
Renovierungspflicht durchsetzen - Vermieter muss renovieren?
Schönheitsreparaturen an Mietwohnung sind vom Vermieter auszuführen
Nach dem Gesetz ist der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich, dazu gehören eigentlich auch Schönheitsreparaturen in der Wohnung.
Der Vermieter ist verpflichtet die Renovierung durchzuführen:
- Wenn es im Vertrag keine Regelung gibt, die diese Pflicht auf den Mieter überträgt,
- wenn eine im Mietvertrag stehende Vertragsregelung unwirksam ist:
Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag
Schönheitsreparaturen bei anfangs unrenoviert übergebener Wohnung
Insbesondere dann, wenn die Wohnung am Anfang der Mietzeit nicht renoviert übergeben wurde, und auch kein angemessener Ausgleich in Geld dafür gegeben worden ist, dann sind Vertragsklauseln, die den Mieter zur Renovierung verpflichtet, unwirksam.
BGH: Keine Schönheitsreparaturpflicht des Mieters bei unrenoviert übergebener Wohnung
Vermieter zur Renovierung verpflichtet
Der Vermieter muss in solchen Fällen dann auch während der Mietzeit die fälligen Schönheitsreparaturen ausführen.
Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Mieter einen Anteil der Kosten erstatten muss.
BGH: Mieter muss Kostenanteil bei Renovierung durch Vermieter tragen
Schönheitsreparaturen durch Vermieter während der Mietzeit: Der Mieter darf mitentscheiden
Der Vermieter, der Schönheitsreparaturen auszuführen hat, muss respektieren, dass der Mieter die gemietete Wohnung nach seinen Geschmacksvorstellungen gestalten darf.
Er darf also nicht eine Tapete mit röhrenden Hirschen kleben, wenn der Mieter dies nicht mag, oder für das Streichen der Wohnung ausgefallene Farben auswählen.
- Der Vermieter muss den Farbgebungswünschen oder Tapetenmusterwünschen des Mieters nachkommen, wenn das für ihn nicht zu Mehrkosten führt.
Allgemein anerkannt ist das zumindest für den Fall, dass der Mieter Anstriche in weißer Farbe oder neutral heller Farbe verlangt.
Wenn Sie als Mieterin oder Mieter selbst vom Vermieter eine sehr eigenwillige Farbgebung verlangen, kann das dazu führen, dass Sie am Ende der Mietzeit einen neutralfarbigen Zustand herstellen müssen: Wohnungsrückgabe - Tapeten, Wände in bunten Farben renoviert
Redaktion
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