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Wohnungsrückgabe - Renovierung, obwohl Vermieter Umbau plant?
Wenn der Vermieter die Wohnung nach Ihrem Auszug und der Wohnungsrückgabe komplett sanieren oder modernisieren will, oder einen Umbau plant, dann würde es keinen Sinn machen, wenn Sie zuvor renovieren.
Auszug - Vermieter plant Umbau, Modernisierung. Was ist mit Schönheitsreparaturen?
Der Vermieter kann in diesem Fall vielleicht verlangen, dass Sie stattdessen einen Geldbetrag zahlen.
In der Regel verlangt der Vermieter die Kosten eines Malers ganz oder anteilig.
- Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass Freunde oder Kollegen für Sie unentgeltlich renoviert hätten, brauchen Sie nur die Materialkosten für Farben etc. zu zahlen.
Auch hier gilt:
- Eine Geldzahlung kann nur verlangt werden, wenn Sie überhaupt wirksam zur Renovierung, zur Vornahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet sind.
Bevor Sie sich auf eine Vereinbarung einlassen, sollten Sie sich in solch einem komplizierten Fall unbedingt anwaltlich beraten lassen.
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