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Schönheitsreparaturen - Mietvertragsende - Dübellöcher verschließen?

Ist die Ausführung der Schönheitsreparaturen wirksam auf Mieter übertragen, steht im Zuge der Wohnungsrückgabe eine Renovierung an, dann kommt es oft zur Frage, wie mit Dübellöchern umzugehen ist.

Schönheitsreparaturen - Vereinbarung im Mietvertrag

Zunächst ist wichtig zu prüfen, ob im Mietvertrag die Schönheitsreparaturen wirksam auf Mieter übertragen sind.

  • Sind die Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen, dann bestand bisher die Ansicht, dass Dübellöcher nicht unbedingt zu verschließen sind - das kann sich ändern, siehe am Ende dieses Beitrags.

Wohnungsrückgabe, Schönheitsreparaturen - Bohrlöcher, Dübellöcher fachgerecht verschließen

Bei einer wirksamen Ãœbertragung der Schönheitsreparaturen gilt: 

Dübel sind vor dem Streichen von Wänden und Decken zu entfernen und die Bohrlöcher sind vor der Durchführung von Malerarbeiten fachgerecht zu verschließen.

  • Fachgerecht in diesem Zusammenhang bedeutet, dass Dübellöcher in einer Wand eben und mit einem überstreichbaren Material verspachtelt werden müssen, so dass dann ein deckender Anstrich durchgeführt werden kann. 
    ​​​​​​​Für das fachgerechte Verschließen von Bohrlöchern gibt es in Baumärkten entsprechendes Material bzw. Spachtelmasse.

Schönheitsreparaturen in der Wohnung - Dübellöcher sind mit Silikon verschlossen

Das Verschließen mit Silikon ist unbedingt zu vermeiden. Viele Wandfarben enthalten Wasser - Silikon ist aber wasserabweisend. 

  • Das Ãœberstreichen von mit Silikon geschlossenen Bohrlöchern kann deshalb in der Regel nicht fachgerecht erfolgen, da Wandfarbe nur ungenügend auf diesen Stellen hält, und in der Regel nicht deckt. 
  • Eine Wand kann wegen überstrichenem Silikon fleckig werden. 

Hinweis


Vermieter müssen diesen Zustand nicht akzeptieren, können für eine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung eine Nachbesserung und ggf. auch Schadenersatz verlangen: 
Schönheitsreparaturen, Renovierung - Nachfrist für Ausführung   

Keine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen - sind Dübellöcher in Wänden zu schließen?

Ein anderer Fall ist es, wenn keine rechtswirksame Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht:

Bisher bestand überwiegend die Ansicht, dass Mieter im Fall einer unwirksamen Klausel zur Ausführung der Schönheitsreparaturen Dübellöcher nur zu verschließen haben, wenn es unangemessen viele sind (z.B. 50 bis 60 Bohrlöcher in einem Zimmer).

Bohrlöcher, Dübellöcher sind für die Wohnungsrückgabe vom Mieter immer zu verschließen


Redaktion


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