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Schaden durch Mieter an Laminat, Parkett, PVC, Teppichboden

Streit bei der Rückgabe einer Wohnung entsteht häufig über vorhandene Abnutzungsspuren auf Fußbodenbelägen. Was ist ein Schaden, den der Mieter verursacht haben soll, was sind normale Abnutzungen?

Normale Abnutzung des Bodens der Mietwohnung - kein vom Mieter zu zahlender Schaden
Abnutzungen durch vertragsgemäßen Gebrauch des Fußbodenbelags muss der Vermieter hinnehmen, diese ergeben sich im Laufe der Mietdauer.
Wohnungsrückgabe - kein Schadenersatz für normale Abnutzung 

Kratzer im Bodenbelag - Schadenersatz bei Beschädigung eines Bodens durch Bürostuhl

Aber Parkettböden, ein Dielenfußboden), Teppichboden, Laminat (oder PVC, Vinylboden), können auf Flächen, wo z.B. ein Schreibtisch stand und ein Bürostuhl mit Rollen benutzt wurde, stärkere Abnutzungsspuren aufweisen.

Mieter sind verpflichtet die Mietsache schonend zu behandeln, Mieter haben Sorgfaltspflichten.
Ob Abnutzungsspuren, die durch die Benutzung eines Bürostuhls entstanden sind, noch dem üblichen vertragsgemäßen Gebrauch zugeordnet werden können, oder eine Schadenersatzforderung auslösen können, lässt sich immer nur am konkreten Einzelfall beurteilen. 

  • Entsteht ein Streit darüber, ob es sich um normale Abnutzungsspuren oder um einen Schaden handelt, und kommt es deswegen zu einem Prozess, dann beauftragt das Gericht in der Regel einen Gutachter.
    Die Kosten eines solchen Verfahrens können für die unterliegende Partei sehr hoch werden. Es sollte daher überlegt werden, sich gütlich zu einigen.
  • Mieter sollten Bodenschutzmatten für Bürostühle verwenden, die Schäden verhindern.

Beschädigung des Bodenbelags der Mietwohnung durch unsachgemäßen Gebrauch

Eine Beschädigung, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurde, gerade wegen einer nicht sorgsamen Behandlung der Mietsache, also auch des Bodens, müssen Mieter ersetzen.

  • Kratzer in einem Bodenbelag können auch durch Haustiere verursacht werden, können eine Beschädigung sein, für die der Vermieter Schadenersatz beanspruchen kann.
  • Ist eine Reparatur möglich, dann sind die Reparaturkosten vom Mieter zu zahlen.
  • Das Schleifen und Versiegeln eines Bodens fällt nicht unter die Reparaturen, für die Mieter 100 Prozent der Kosten übernehmen müssen

Schaden am Boden kann durch Schleifen und Versiegeln beseitigt werden

Können Schäden an einem Holzboden oder Parkettboden durch Schleifen und Versiegeln beseitigt werden, so haben Mieter in diesem Fall nicht die Kosten zu 100 Prozent zu ersetzen.
Für das Schleifen und Versiegeln eines Bodens ist der Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen - ein Beispiel für eine Berechnung finden Sie hier:
Kratzer, Beschädigungen am Parkett - Schadenersatz vom Mieter? 

Beschädigung, Schaden am Fußboden, Bodenbelag - Reparatur eines Bodens ist selten möglich

Ist ein Schaden vom Mieter zu ersetzen und ist keine Reparatur möglich, dann hat der Vermieter - dies ist in vielen Gerichtsverfahren so entschieden worden -

  • Anspruch auf ein einheitliches Erscheinungsbild des Fußbodens.
    Dies führt dazu, dass nicht nur eine teilweise beschädigte Fläche eines Fußbodens repariert oder ausgetauscht wird, sondern der gesamte Boden eines Zimmers. 
  • Zu ersetzen sind nicht 100 Prozent der Kosten für die Erneuerung eines Bodens, Vermieter müssen sich den sogenannten "Abzug Neu für Alt" anrechnen lassen - es wird nur der Zeitwert als Schaden ersetzt. 

    Näheres zu dem Abzug "Neu für Alt":
    Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer 

Wegen eines Schadens muss der Bodenbelag erneuert werden - wie hoch ist der Schadenersatz?

In solchen Fällen wird für die Höhe des Schadenersatzes der Abzug "Neu für Alt" berücksichtigt. Dieser Abzug bestimmt sich nach dem Alter des Fußbodens bzw. des Fußbodenbelages, seiner wirtschaftlichen Lebensdauer und auch - dies ist aber eine Beweisfrage - nach dem Zustand des Bodens bei Einzug in die Wohnung.

Schaden am Bodenbelag der Mietwohnung der Haftpflichtversicherung melden

Besteht  eine Haftpflichtversicherung, dann sollten Sie die Schadenersatzforderung des Vermieters Ihrer Versicherung mitteilen. 

  • Wäre die Versicherung zur Ãœbernahme des von Ihnen verursachten Schadens gemäß den Versicherungsbedingungen (Einschluss von Mietsachschäden) verpflichtet, dann prüft die Versicherung auch, ob die Forderung nach Schadenersatz des Vermieters gerechtfertigt ist. 

Redaktion


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