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Angefragter Suchbegriff: Übernahme Mietvertrag bei Todesfall
Es wurden 10 Suchergebnisse gefunden:
Bei einem eingetretenen Todesfall kann der Ehegatte, die Ehegattin oder ein Lebenspartner den Mietvertrag der Wohnung übernehmen. Ehegatte des Verstorbenen kann den Mietvertrag der Wohnung übernehmen Für Ehegatten ist im Todesfall des
Bei Mitbewohnern, die nicht Familienangehörige des Verstorbenen sind, kann ein Anspruch bestehen, den Mietvertrag der Wohnung zu übernehmen, teilweise auch dadurch, dass diese Personen in den Vertrag eintreten. Der Freund, die Freundin
Nach dem Tod des Mieters kann der Vermieter ausnahmsweise ein Sonderkündigungsrecht gegenüber demjenigen haben, der in den Mietvertrag eintritt. Eintritt, Übernahme des Mietvertrags der Wohnung nach Todesfall des Mieters Vor allem
Wegen eines Todesfalls sind viele Dinge zu organisieren. Vieles ist zu regeln und sehr oft müssen die Hinterbliebenen oder die bisherigen Haushaltsmitglieder oder Mitmieter oder auch die Erben sich um die Angelegenheiten für die Wohnung
Ist ein Mitmieter der Wohnung verstorben und besteht ein gemeinsamer Mietvertrag als Zeitmietvertrag, so hat der bzw. die überlebenden Mieter das Recht, innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Tod des Mitmieters das bestehende
Ehegatten, Familienangehörige, Lebenspartner und auch Personen, die mit dem Verstorbenen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben, können den Mietvertrag für dessen Wohnung übernehmen. Welche Einzelheiten hierbei zu beachten sind,
Hat ein Mieter mit Familienangehörigen zusammen in der Wohnung gelebt, und verstirbt der Mieter der Wohnung, so können die Hinterbliebenen unter Umständen trotzdem in der Wohnung wohnen bleiben. Als Familienangehöriger bei Tod des Mieters
Zieht ein Mieter aus seiner Wohnung aus und soll ein Angehöriger, ein Familienmitglied, der Partner, der Freund, die Freundin, ein erwachsenes Kind, den Mietvertrag bzw. die Wohnung übernehmen, so geht dies meist nicht ohne
Hat ein Kind des verstorbenen Mieters nachweislich in dessen Haushalt gelebt, dann kann das Kind nach dem Gesetz den Mietvertrag für die Wohnung fortführen. Verstorbene Mieterin hatte mit ihrer Tochter einen Untermietvertrag geschlossen Aber
Ist der Nutzer einer Genossenschaftswohnung verstorben, dann stellt sich die Frage, ob jemand die Wohnung des Verstorbenen bzw. den Nutzungsvertrag an der Wohnung übernehmen kann. Das ist rechtlich kompliziert: Mietrecht und Erbrecht und auch