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Angefragter Suchbegriff: todesfall
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Bei einem eingetretenen Todesfall kann der Ehegatte, die Ehegattin oder ein Lebenspartner den Mietvertrag der Wohnung übernehmen. Ehegatte des Verstorbenen kann den Mietvertrag der Wohnung übernehmen Für Ehegatten ist im Todesfall des
Der Mieter ist verstorben - wenn kein Mitmieter vorhanden ist, und auch kein Ehegatte (oder eingetragene Lebenspartner), der das Mietverhältnis fortsetzen will, können auch die vor dem Sterbefall in der Wohnung lebenden volljährigen Kinder oder andere