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Angefragter Suchbegriff: mischmietverhältnis

Es wurden 15 Suchergebnisse gefunden:

Wenn Sie die gemieteten Räume einer Wohnung, ein ganzes Haus , gemäß Vereinbarung mit Ihrem Vermieter sowohl zu Wohnzwecken als auch zu Gewerbezwecken nutzen können, spricht man von einem Mischmietverhältnis. Beispiele für Mischnutzungen: -

Wird eine Wohnung als Büro und für Wohnzwecke vermietet, dann kann es sich um einen Wohnungsmietvertrag handeln - in einem solchen Fall, wenn die Wohnung mit einem Gewerbemietvertrag vermietet ist, muss es sich nicht um einen

Die Vertragsparteien vereinbaren den Vertragszweck und dieser wird normalerweise im schriftlichen Mietvertrag ausdrücklich festgelegt:  Inhalt schriftlicher Mietvertrag - was muss mindestens geregelt sein?  .  Ob ein Haus, eine Wohnung oder

Zum Thema Gewerbeausübung, beruflich arbeiten in der Mietwohnung finden Sie hier Artikel zum Thema. Als Mieter in der Wohnung freiberuflich arbeiten - Erlaubnis des Vermieters Freiberufliche Tätigkeit in der Wohnung - unerlaubte Nutzung?      

Eine teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung, d.h. dass in der Wohnung gewohnt, in Teilen der Wohnung aber auch gearbeitet wird, ist möglich. Nicht in jedem Fall benötigen Mieter für eine berufliche, teilgewerbliche Nutzung eine

Wenn im Vertrag vereinbart wird, dass der Mieter die Wohnung laufend als Ferienwohnung vermieten darf, dann kann das dazu führen, dass für den Mieter kein Kündigungsschutz mehr besteht. Der besondere Kündigungsschutz für Wohnraum kann

Wenn Sie Ihre Mietwohnung nicht ausschließlich zu Wohnzwecken, zum Wohnen nutzen oder zukünftig auch zu anderen Zwecken nutzen wollen, ist folgendes zu beachten: Zuerst kommt es darauf an, um welche Nutzungsweise es geht, um freiberufliche oder

Eine gewerbliche oder auch nur teilgewerbliche Nutzung Ihrer Mietwohnung ist ohne Erlaubnis des Vermieters selten zulässig.   Eine solche Erlaubnis ist nur in Ausnahmefällen zu erwarten. Ein Anspruch des Mieters auf die generelle Erteilung der Erlaubnis

Ist Wohnraum vermietet, gibt es grundsätzlich Kündigungsschutz: Der Vermieter kann nicht einfach kündigen, weil ihm dies passt, oder um eine höhere Miete durchzusetzen. Kein Kündigungsschutz für Mieter, wenn eine schwere

Wird bei Vermietung einer Wohnung vereinbart, dass der Mieter die ganze Wohnung an Feriengäste vermieten darf, dann kann damit der Kündigungsschutz für Wohnraum wegfallen. Für Mieter von Wohnraum gelten besondere Regelungen,

Meist wird die Wohnraumnutzung für eine Wohnung ganz ausdrücklich im Mietvertrag festgeschrieben, und meist soll dann nach dem Vertrag auch ausschließlich das Wohnen in den vermieteten Räumen als Zweck der Vermietung gestattet sein. Steht

Was vermietet ist oder vermietet werden soll, muss sich aus dem Mietvertrag ergeben. Es muss normalerweise klar im Mietvertrag stehen, welche Wohnung (Mietgegenstand, Mietsache) vermietet wird, die Lage der Wohnung muss genau bestimmt

Wurde im Mietvertrag für die Wohnung eine teilgewerbliche Nutzung vereinbart, so ist es möglich, dass hierfür ein Zuschlag zur Miete vom Mieter zu zahlen ist, der sogenannte Gewerbezuschlag.  Wohnnutzung der Mietwohnung muss die

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt zunächst das allgemeine Mietrecht, also Verträge, durch die eine Gebrauchsüberlassung gegen ein Entgelt vereinbart wird. Diese Vorschriften gelten also z.B. auch für Mietverträge über Autos oder

Ist ein ganzes Haus zum Wohnen (als Wohnung) vermietet, dann gilt das Wohnungsmietrecht. Was gilt aber, wenn das Haus nicht nur zum Wohnen, sondern auch für ein Gewerbe, eine berufliche Tätigkeit vom Mieter genutzt wird? Vermietung ganzes