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Verbrauchsanalyse für Heizkosten, Warmwasser als Betriebskosten

Lassen Vermieter eine Verbrauchsanalyse für die warmen Betriebskosten (Heizkosten und Warmwasserkosten) durchführen, dann ist es zulässig, dass die dafür entstehenden Kosten Betriebskosten der Wohnung sind.

Die Kosten der Verbrauchsanalyse für Heizkosten können Betriebskosten der Wohnung sein

Energie soll möglichst effektiv und sparsam genutzt werden. Es kann daher nützlich sein, den Energieverbrauch im Haus zu analysieren, also genau zu schauen, wo wieviel Energie für Heizung und Warmwasser verbraucht wird.

  • Mieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine solche Verbrauchsanalyse beauftragt.

Vermieter erteilt Auftrag einer Verbrauchsanalyse für Heizkosten

Die Verbrauchsanalyse soll dann die Verbräuche der letzten drei Jahre umfassen. Die Ergebnisse sollen das Kostenbewusstsein verbessern und so zu sparsamer Verwendung von Energie beitragen. Es können über die Verbrauchsanalyse Bereiche entdeckt werden, in denen Energie ohne entsprechenden Nutzen verloren geht.

Verbrauchsanalyse des Heizkostenverbrauchs als Betriebskosten der Heizkostenabrechnung

Die Kosten für eine solche Verbrauchsanalyse sind nach der Heizkostenverordnung umlegbare Betriebskosten.

Falls Kosten einer Verbrauchsanalyse als Betriebskosten ersichtlich sind: Mieter sollten darauf bestehen, dass die als Betriebskosten in Rechnung gestellte Verbrauchsanalyse zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

Geschieht das nicht, so kann über die Belegeinsicht die Kenntnisnahme erfolgen.
Heizkostenabrechnung für Wohnung prüfen - Prüfung der Belege 

Beachten Sie bitte, Einwendungen müssen Sie innerhalb eines Jahres erheben: Heizkostenabrechnung - Widerspruch, wann endet Einwendungsfrist? 


Redaktion


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