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Erlaubnis für Blindenhund vom Vermieter - Verbot der Tierhaltung

Um einen besonderen Fall der Tierhaltung handelt es sich, wenn es um die Erlaubnis für die Haltung eines Blindenhunds in der Mietwohnung geht. 

Blindenhund - der Vermieter kann die Tierhaltung nicht generell verbieten

Grundsätzlich kommt es bei der Tierhaltung immer auf eine Interessenabwägung zwischen Mieter und Vermieter an, auf die Umstände des Einzelfalls an.
Tierhaltung Mietwohnung - Genehmigung, Erlaubnis für Mieter

Benötigt ein Mieter aufgrund der Erblindung, bzw. einer starken Sehbehinderung einen Blindenhund, dann ist dieser in der Regel vom Vermieter zu erlauben, auch wenn der Mietvertrag das Verbot einer Tierhaltung enthält.

Vermieter verweigert die Haltung eines Blindenhunds

Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, dann kann die Erlaubnis gerichtlich durchgesetzt werden.

Im Falle eines Rechtsstreits müssten auf Seiten des Vermieters tatsächlich vorhandene, sehr gewichtige Gründe gegen eine Erlaubnis sprechen, die vom Vermieter zu beweisen wären. 
Klage auf Zustimmung des Vermieters

Blindenhund - Vermieter kann Erlaubnis in der Regel nicht verweigern

  • Hier ist es sehr wahrscheinlich, dass der Vermieter die Erlaubnis erteilen muss. 
  • In solchen Fällen werden die Interessen des Mieters über die des Vermieters gestellt und ein Verbot der Tierhaltung kann nicht aufrecht erhalten werden.
  • Als Mieter sollte man immer, auch wenn die Erlaubnis in der Regel zu erteilen ist, den Vermieter informieren und die Erlaubnis für den Blindenhund beantragen:
    Musterbrief an Vermieter - Antrag auf Erlaubnis für ein Haustier 


Redaktion


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