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Empfang ausländische Sender - Vermieter will Abbau der Außenantenne

Zwischen Mietern und Vermietern kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die Frage, ob der Vermieter die Anbringung einer Antenne an der Außenwand des Hauses oder auf dem Balkon untersagen, bzw. einen Abbau der Antenne durchsetzen darf.

Vermieter will das Anbringen einer Außenantenne an der Fassade, Balkon nicht dulden

  • Während Vermieter die Anbringung einer Außenantenne häufig als störend empfinden, sehen sich Mieter häufig in ihrer grundrechtlich gewährleisteten Informationsfreiheit unzulässig eingeschränkt, wenn sie eine Antenne nicht anbringen dürfen oder wieder entfernen sollen.

Besonderes Interesse an der Anbringung einer Antenne haben meist ausländische Mieter, die die Fernsehprogramme von Sendern ihres Heimatlandes empfangen wollten.

Antenne an Außenwand der Mietwohnung - Interessenabwägung im Einzelfall entscheidend

Abzuwägen ist das Interesse eines in Deutschland lebenden ausländischen Mieters bzw. seines Lebensgefährten am Empfang muttersprachlicher Fernsehprogramme gegenüber dem Interesse des Vermieters am Erhalt eines einheitlichen Erscheinungsbilds der Wohnanlage, des Wohnhauses.

Das Grundrecht auf Information für Mieter - Eigentumsrecht des Vermieters

  • In früheren Entscheidungen der Gerichte wurde häufig das Informationsbedürfnis der ausländischen Mieter hinsichtlich des Empfangs von Fernsehprogrammen ihres Heimatlandes höher eingestuft als das Interesse des Vermieters am Erhalt eines einheitlichen Erscheinungsbildes der Wohnanlage. Grund dafür war, dass ausländische Mieter früher keine andere Möglichkeit hatten, als den Empfang der Fernsehprogramme ihres Heimatlandes über eine Antenne. Nur so konnten sich ausländische Mieter über das aktuelle Tagesgeschehen ihres Heimatlandes informieren, insbesondere über politische und kulturelle Entwicklungen. 
  • Heute jedoch überwiegt in einer Vielzahl der Fälle das Interesse des Vermieters am Erhalt eines einheitlichen Erscheinungsbildes der Wohnanlage.
    Denn anders als früher haben ausländische Mieter heutzutage oft andere Möglichkeiten, sich über das aktuelle Tagesgeschehen ihres Heimatlandes sowie über politische und kulturelle Entwicklungen zu informieren.
    So sind ausländische Fernsehprogramme sowohl über Internetportale, als auch über den Kabelanschluss (teilweise kostenlos) zu empfangen.
  • Auch der Empfang kostenpflichtiger ausländischer Fernsehangebote über einen zur Verfügung stehenden Kabelanschluss wird für Mieter oft als zumutbar eingestuft.

Die Erlaubnis zur Anbringung einer Antenne ist heute für Mieter schwieriger zu erlangen.

Vermieter verlangt vom Mieter den Abbau einer ohne Erlaubnis angebrachten Antenne

Die Chance für Vermieter, die Beseitigung einer Antenne zu verlangen, ist auf Grund der verschiedenen Mietern zur Verfügung stehenden Informationsmöglichkeiten heute deutlich höher als früher. 


Rechtsanwalt Cihan Kati Cihan Kati, Rechtsanwalt
30159 Hannover
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