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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Indexmietvertrag für Wohnung - zusätzliche Mieterhöhung möglich?
Neben der Indexmieterhöhung kann bei einem Indexmietvertrag nur in besonderen Fällen eine weitere Mieterhöhung möglich sein.
Mietvertrag mit Indexvereinbarung - Ausnahmen für zusätzlich mögliche Mieterhöhung
Gesetzlich ist, neben der möglichen Erhöhung der wirksam vereinbarten Indexmiete, eine weitere Mieterhöhung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Indexmietvertrag für Wohnung - Mieterhöhung wegen Modernisierung
War bzw. sind Vermieter zur Durchführung baulicher Maßnahmen gesetzlich verpflichtet, z.B. Einbau von Rauchmeldern, dann darf deswegen eine Modernisierungsmieterhöhung verlangt werden.
- Sonstige Modernisierungsmieterhöhungen sind nicht zulässig - außer, der Vermieter müsste auf Grund einer gesetzlichen Regelung eine Modernisierung durchführen.
Indexmietvertrag - Erhöhung von Betriebskosten ist möglich
Sind mietvertraglich Betriebskostenpauschalen oder ist die Zahlung von Betriebskostenvorschüssen vereinbart, dann können solche bei einem Anstieg der Betriebskosten vom Vermieter erhöht werden.
Indexmietvertrag - meist keine weiteren Mieterhöhungen möglich
- Außer den vorstehend beschriebenen Beispielen, bestehen für Vermieter keine weiteren Mieterhöhungsmöglichkeiten während der Laufzeit eines Indexmietvertrages.
- Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist bei einem Indexmietvertrag nicht möglich.
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