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Mietvertrag als Mieter kündigen - an wen die Kündigung schicken?
Adressat für eine Kündigung des Mieters ist der Vermieter oder die vom Vermieter beauftragte Verwaltung bzw. ein Verwalter.
Oft beauftragt der Vermieter eine Verwaltung, die alle Angelegenheiten regeln soll, bzw. darf - ob das so ist, das sollte geprüft werden.
Soll der Mietvertrag gekündigt werden, was ist für Mieter sonst noch zu beachten:
Kündigung Mietvertrag für Mietwohnung durch Mieter - Einzelheiten
Kann der Verwaltung, dem Hausverwalter die Kündigung der Wohnung zugeschickt werden?
Es kann sich um eine Einzelperson handeln, aber auch um eine Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltung kann schon im Mietvertrag angegeben sein, aber es kann auch später eine andere, neue Verwaltung eingesetzt worden sein.
Ob der Verwalter den Vermieter in allen Bereichen des Mietverhältnisses vertritt, also auch eine Kündigung entgegen nimmt, dies kann zweifelhaft sein.
Sie können den Vermieter fragen, welche Vertetungsbefugnisse die Verwaltung hat.
- Schauen Sie nach dem letzten Schreiben, das Sie von der Vermieterseite erhalten haben, wer hat dieses abgeschickt? Das kann einen Hinweis geben.
Hausverwaltung hat im Lauf des Mietverhältnisses gewechselt - Vertretungsvollmacht
Hat der Vermieter eine neue Verwaltung für die Zuständigkeit in allen Angelegenheiten benannt, dann können Sie Ihre Kündigung an die Verwaltung richten.
- Hat lediglich die neue Verwaltung im Namen des Vermieters geschrieben, dann prüfen Sie, ob Ihnen mit diesem Schreiben (oder schon zuvor) eine Vollmacht des Vermieters vorgelegt wurde, woraus sich die Berechtigung der Verwaltung ergibt, den Vermieter zu vertreten
- darauf achten, in welchen Angelegenheiten die Verwaltung vertreten darf. - Wenn die Hausverwaltung den Vermieter in allen Angelegenheiten vertreten darf, damit auch für die Entgegennahme der Kündigung der Mietwohnung und Abwicklung des Mietverhältnisses bevollmächtigt ist, dann richten Sie Ihre Kündigung an diese Ihnen benannte Verwaltung.
Achten Sie darauf, dass der Adressat richtig bezeichnet ist, z.B. die Gesellschaft, Firma korrekt angegeben ist.
Mietwohnung kündigen - Kündigung im Zweifel an den Vermieter schicken
- Ist zweifelhaft, dass der letzte Ihnen bekanntgemachte Verwalter den Vermieter auch für die Entgegennahme der Kündigung des Mietvertrags vertreten darf, dann sollten Mieter Ihre Kündigung direkt an den / die Vermieter richten.
Die Kündigung des Mieters muss dem Vermieter zugehen
Mehrere Personen sind Vermieter - die Kündigung der Wohnung, des Mietvertrags übersenden
- Sind mehrere Personen Vermieter, die keine gemeinsame Geschäftsadresse, und auch keinen Bevollmächtigten für die Entgegennahme der Kündigung (z.B. Hausverwalter) benannt haben, dann sollten Sie zur Vorsicht die Kündigung allen Personen unter deren Anschrift einzeln zustellen:
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe
In diesem Zusammenhang kann sich auch die Frage ergeben:
Wer ist Vermieter? Nicht alle Eigentümer unterschreiben Mietvertrag
Wohnung kündigen, wenn ein Insolvenzverwalter für das Haus eingesetzt wurde
Ist für den Vermieter ein Insolvenzverwalter eingesetzt worden, dann müssen Sie die Kündigung an den Insolvenzverwalter richten - es sei denn, dieser hat eine Hausverwaltung beauftragt und die entsprechende Bevollmächtigung Ihnen mitgeteilt.
Achten Sie darauf, dass eine Kündigung von allen Mietern unterschrieben wird, bzw. eine entsprechende Vollmacht dem Kündigungsschreiben beigefügt wird, wenn ein Mieter in Vertretung des / der anderen den Mietvertrag kündigen darf.
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