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Mietvertrag als Mieter kündigen - an wen die Kündigung schicken?
Adressat für eine Kündigung des Mieters ist der Vermieter oder die vom Vermieter beauftragte Verwaltung bzw. ein Verwalter.
Kann der Verwaltung, dem Hausverwalter die Kündigung der Wohnung zugeschickt werden?
Oft beauftragt der Vermieter eine Verwaltung, die alle Angelegenheiten regeln soll.
Es kann sich um eine Einzelperson handeln, aber auch um eine Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltung kann schon im Mietvertrag angegeben sein, aber es kann auch später eine andere, neue Verwaltung eingesetzt worden sein.
- Schauen Sie nach dem letzten Schreiben, das Sie von der Vermieterseite erhalten haben.
Stammt es vom Vermieter, der Ihnen eine neue Verwaltung für die Zuständigkeit in allen Angelegenheiten benannte, dann können Sie Ihre Kündigung an die Verwaltung richten. - Hat lediglich eine neue Verwaltung geschrieben, dann prüfen Sie, ob Ihnen mit diesem Schreiben oder schon zuvor eine Vollmacht des Vermieters vorgelegt wurde, woraus sich die Berechtigung der Verwaltung ergibt, den Vermieter zu vertreten - darauf achten, in welchen Angelegenheiten die Verwaltung vertreten darf.
- Wenn die Hausverwaltung den Vermieter in allen Angelegenheiten vertreten darf, damit auch für die Entgegennahme der Kündigung der Mietwohnung und Abwicklung des Mietverhältnisses bevollmächtigt ist, dann richten Sie Ihre Kündigung an diese Ihnen benannte Verwaltung.
Achten Sie darauf, dass der Adressat richtig bezeichnet ist, z.B. die Gesellschaft, Firma korrekt angegeben ist.
Mietwohnung, Mietvertrag kündigen - Kündigung im Zweifel an den Vermieter schicken
- Ist ein Verwalter nicht bekannt, oder ist zweifelhaft, dass der letzte Ihnen bekanntgemachte Verwalter den Vermieter auch für die Entgegennahme der Kündigung des Mietvertrags vertreten darf, dann sollten Sie Ihre Kündigung direkt an den / die Vermieter richten.
Mehrere Personen sind Vermieter - die Kündigung der Wohnung, des Mietvertrags übersenden
- Sind mehrere Personen Vermieter, die keine gemeinsame Geschäftsadresse, und auch keinen Bevollmächtigten für die Entgegennahme der Kündigung (z.B. Hausverwalter) benannt haben, dann sollten Sie zur Vorsicht die Kündigung allen Personen unter deren Anschrift einzeln zustellen:
Die Kündigung des Mieters muss dem Vermieter zugehen
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe - Wer ist Vermieter? Nicht alle Eigentümer unterschreiben Mietvertrag
Wohnung kündigen, wenn ein Insolvenzverwalter für das Haus eingesetzt wurde
Ist für den Vermieter ein Insolvenzverwalter eingesetzt worden, dann müssen Sie die Kündigung an den Insolvenzverwalter richten - es sei denn, dieser hat eine Hausverwaltung beauftragt und die entsprechende Bevollmächtigung Ihnen mitgeteilt.
Achten Sie darauf, dass eine Kündigung von allen Mietern unterschrieben wird, bzw. eine entsprechende Vollmacht dem Kündigungsschreiben beigefügt wird, wenn ein Mieter in Vertretung des / der anderen den Mietvertrag kündigen darf.
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