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Kündigung Mietvertrag der Wohnung wegen Gesundheitsgefährdung

Sollder Mietvertrag der Wohnung wegen Gesundheitsgefährdung gekündigt werden, dann müssen Mieter bzw. der Mieter im Streitfall vor Gericht beweisen, dass eine solche Gefährdung tatsächlich vorliegt bzw. vorgelegen hat.

Fristlose Kündigung der Mietwohnung wegen Schimmelbefall

Schimmel ist, entgegen der häufig anzutreffenden Meinung, nicht immer sehr gesundheitsgefährdend - aber Schimmel in der Wohnung ist anerkanntermaßen als schädlich für die Gesundheit eingestuft.

Ob deswegen die Wohnung fristlos gekündigt werden kann, ist nur am vorliegenden Einzelfall zu beurteilen

Das Umweltbundesamt schreibt:
"Sporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen können, über die Luft eingeatmet, allergische und reizende Reaktionen beim Menschen auslösen. Es konnte jedoch bisher noch nicht festgestellt werden, ab welcher Konzentration an Schimmelpilzen in der Luft welche gesundheitlich negativen Auswirkungen auftreten. Da bislang keine Grenzwerte für Schimmelpilze festgelegt werden können, muss das Vorsorgeprinzip angewendet werden, wonach Schimmel in Innenräumen ein hygienisches Problem darstellt und beseitigt werden muss, bevor es zu Erkrankungen kommt. "

Ab wann ist eine Kündigung der Wohnung wegen Schimmels berechtigt?

Durch die Nutzung der Mietwohnung bestehen erhebliche gesundheitliche Gefahren

Es muss bewiesen werden, dass nach dem gegenwärtigen Stand medizinischen Wissens objektiv die Sorge besteht, dass die weitere Nutzung der Wohnung in absehbarer Zeit Ihre Gesundheit erheblich gefährdet, also Ihr körperliches Wohlbefinden beeinträchtigt wird.

Anders gesagt: Es muss nachweislich die konkrete und naheliegende Gefahr bestehen, dass alle oder bestimmte Wohnungsnutzer deutliche und nachhaltige Gesundheitsschädigungen erleiden.

Kündigung der Wohnung - Befürchtungen über eine Gesundheitsgefährdung genügen nicht!

  • In aller Regel ist im Streitfall, um den Kündigungsgrund wegen einer bestehenden Gesundheitsgefahr nachweisen zu können, ein Sachverständigengutachten erforderlich.
  • Sie sollten sich vorab möglichst klare ärztliche Atteste besorgen und vorlegen können; kommt es zum Rechtsstreit, wird das Gericht ein Sachverständigengutachten einholen.
    Auch wenn Sie als Mieter schon gesundheitliche Probleme haben, tun sich Mediziner oft schwer, nachzuweisen, dass Ihr Zustand tatsächlich auf die Mängel Ihrer Wohnung zurückzuführen ist.
  • Wenn es für bestimmte Belastungen verbindliche Standards oder Grenzwerte gibt, sind Messungen (meist durch ein Fachlabor) nötig, um zu beweisen, dass diese Werte überschritten werden. Wenn es keine solchen Standards gibt, z.B. bei Asbestbelastung, sind zusätzliche ärztliche Feststellungen nötig.
Hinweis


Eine Gesundheitsgefährdung ist oft schwer zu beweisen. Lassen Sie sich fachkundig beraten, wie in Ihrem Fall am besten vorzugehen ist, damit Beweismittel gesichert werden.


Redaktion


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