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Mietwohnung - fristlose Kündigung des Mietvertrags durch Mieter

Mieter können den Mietvertrag für die Mietwohnung durch eine fristlose Kündigung sofort beenden, ohne eine Kündigungsfrist beachten zu müssen.

  • Für Mieter muss es unzumutbar sein, den Mietvertrag fortzusetzen.
    In der Kündigung muss klar ausgedrückt werden, dass das außerordentliche Kündigungsrecht wahrgenommen wird.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, der Grund für die fristlose Kündigung muss in dem Schreiben nachvollziehbar angegeben sein.
  • Im Übrigen müssen alle formellen Anforderungen an die Kündigung erfüllt sein.
  • Die fristlose Kündigung muss unverzüglich ausgesprochen werden, nachdem die Kündigungsgründe der Mieterseite bekannt geworden sind.

Außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrags der Mietwohnung durch Mieter

Die Kündigung muss der Vermieterseite zugehen, und Mieter sollten in der Lage sein, das nachzuweisen.

  • Eine außerordentliche Kündigung, die fristlose Kündigung, bedeutet nicht, dass man die Wohnung von einem auf den anderen Tag räumt: Mieter können eine (kurze) Frist nennen, nach deren Ablauf die Wohnung zurückgegeben wird. Diese Frist darf aber nicht zu lange sein.

Hinweis


Fast immer ist eine solche außerordentliche fristlose Kündigung nur möglich, wenn zuvor die / der Mieter durch eine sogenannte Abmahnung vorher die Gegenseite, also den Vermieter, aufgefordert hat, sich vertragsgemäß zu verhalten, und dafür eine ausreichende, nicht zu kurz bemessene Frist gesetzt hat: 

Frist setzen und Fristen beachten - Mieter und Vermieter.

Fristlos kündigen - Kündigungsgründe für die fristlose Kündigung des Mietvertrags

Das Gesetz nennt ausdrücklich einige Gründe für eine außerordentliche fristlose Kündigung:

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, auch andere Gründe können eine fristlose Kündigung auf Mieterseite rechtfertigen. Die Rechtsprechung hat viele Einzelfälle beurteilt. Wichtig für die Mieterseite ist eine selbstkritische Betrachtung. Letztlich muss ein Gericht davon überzeugt werden, dass die Vertragsverletzung des Vermieters oder die sonstige Störung des Vertragsverhältnisses so schwerwiegend ist, dass der Mietpartei nicht einmal bis zum Ablauf der sonst geltenden Kündigungsfrist die Aufrechterhaltung des Mietvertrages zuzumuten ist.

Die Mietpartei muss sich über die Folgen einer erfolgreichen Kündigung im Klaren sein, aber auch darüber, dass eine unberechtigte fristlose Kündigung zu Schadenersatzansprüchen des Vermieters und weiteren Nachteilen auf Mieterseite führen kann.

Hinweis


Schon bevor Sie eine Abmahnung verschicken, erst recht bevor Sie eine fristlose Kündigung schreiben, sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen!




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