Musterbriefe, Mustervorlagen
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
- Musterverträge
​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Anwalt finden
Mietwohnung - fristlose Kündigung des Mietvertrags durch Mieter
Mieter können den Mietvertrag für die Mietwohnung durch eine fristlose Kündigung sofort beenden, ohne eine Kündigungsfrist beachten zu müssen.
- Für Mieter muss es unzumutbar sein, den Mietvertrag fortzusetzen.
In der Kündigung muss klar ausgedrückt werden, dass das außerordentliche Kündigungsrecht wahrgenommen wird. - Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, der Grund für die fristlose Kündigung muss in dem Schreiben nachvollziehbar angegeben sein.
- Im Übrigen müssen alle formellen Anforderungen an die Kündigung erfüllt sein.
- Die fristlose Kündigung muss unverzüglich ausgesprochen werden, nachdem die Kündigungsgründe der Mieterseite bekannt geworden sind.
Außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrags der Mietwohnung durch Mieter
Die Kündigung muss der Vermieterseite zugehen, und Mieter sollten in der Lage sein, das nachzuweisen.
- Eine außerordentliche Kündigung, die fristlose Kündigung, bedeutet nicht, dass man die Wohnung von einem auf den anderen Tag räumt: Mieter können eine (kurze) Frist nennen, nach deren Ablauf die Wohnung zurückgegeben wird. Diese Frist darf aber nicht zu lange sein.
Hinweis
Fast immer ist eine solche außerordentliche fristlose Kündigung nur möglich, wenn zuvor die / der Mieter durch eine sogenannte Abmahnung vorher die Gegenseite, also den Vermieter, aufgefordert hat, sich vertragsgemäß zu verhalten, und dafür eine ausreichende, nicht zu kurz bemessene Frist gesetzt hat:
Fristlos kündigen - Kündigungsgründe für die fristlose Kündigung des Mietvertrags
Das Gesetz nennt ausdrücklich einige Gründe für eine außerordentliche fristlose Kündigung:
- die (vom Vermieter zu vertretende) Hinderung des Gebrauchs
- die Gesundheitsgefährdung
- die Störung der Geschäftsgrundlage
- die Störung des Hausfriedens durch die Vermieterseite
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, auch andere Gründe können eine fristlose Kündigung auf Mieterseite rechtfertigen. Die Rechtsprechung hat viele Einzelfälle beurteilt. Wichtig für die Mieterseite ist eine selbstkritische Betrachtung. Letztlich muss ein Gericht davon überzeugt werden, dass die Vertragsverletzung des Vermieters oder die sonstige Störung des Vertragsverhältnisses so schwerwiegend ist, dass der Mietpartei nicht einmal bis zum Ablauf der sonst geltenden Kündigungsfrist die Aufrechterhaltung des Mietvertrages zuzumuten ist.
Die Mietpartei muss sich über die Folgen einer erfolgreichen Kündigung im Klaren sein, aber auch darüber, dass eine unberechtigte fristlose Kündigung zu Schadenersatzansprüchen des Vermieters und weiteren Nachteilen auf Mieterseite führen kann.
Schon bevor Sie eine Abmahnung verschicken, erst recht bevor Sie eine fristlose Kündigung schreiben, sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen!
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: