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Sonderkündigungsrecht des Mieters wegen Modernisierung
Wenn Sie die Ankündigung einer Modernisierung erhalten, haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 555e BGB) und können den Mietvertrag kündigen.
- Das gilt auch, wenn Sie einen Mietvertrag auf einen festen Mietzeitraum geschlossen haben oder ein Kündigungsverzicht vereinbart ist.
Wie lange habe ich als Mieter wegen Modernisierung ein Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht kann nur begrenzte Zeit in Anspruch genommen werden, und zwar bis zum Ende des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt
Sie erhalten eine Modernisierungsankündigung am 6. Oktober.
Dann müssen Sie bis spätestens am 30. November gekündigt haben.
- Die Kündigung wirkt zum Ende des übernächsten Monats,
vom Zugang der Modernisierungsankündigung aus gerechnet.BeispielIm vorstehenden Beispiel kann der Mietvertrag zum 31.12. des Jahres beendet werden.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, also mit Unterschrift im Original, und sie muss dem Vermieter zugestellt werden. Das sollten Sie auch nachweisen können.
- Sind auf Mieterseite mehrere Mieter Vertragspartner, müssen an der Kündigung alle Mieter beteiligt sein.
- Allerdings:
Soll die Modernisierung nur zu ganz geringfügiger Beeinträchtigung und Mieterhöhung führen, kann eine Kündigung ausgeschlossen sein. Nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch.
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