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Bad, Toilette, Küche - keine Nutzung möglich, Höhe Mietminderung

Ist das Bad, die Küche oder auch die Toilette nicht nutzbar, so ist dies eine erhebliche Beeinträchtigung für die Nutzung der Mietwohnung. In solchen Fällen ist der Wohnwert stark gemindert. Die Fläche der Räume ist für die Berechnung der Höhe einer Mietminderung in solchen Fällen in der Regel nicht maßgeblich.

Bad, Toilette, Küche bezeichnet man als Funktionsräume in einer Mietwohnung

Als Funktionsraum in der Mietwohnung bezeichnet man insbesondere die Küche, das Bad und das WC.  Funktionsräume erfüllen wichtige, zentrale Funktionen für die Wohnnutzung.

  • Daher kann eine Beeinträchtigung bzw. sogar der Ausfall der Nutzung den Gebrauch der ganzen Wohnung wesentlich stärker einschränken.
  • Eine Mietminderung kann sich daher nicht nur auf die Fläche beziehen, es kann eine höhere Mietminderung möglich sein, als es der Fläche entspricht.
  • - Immer ist der jeweilige Einzelfall entscheidend und es kommt sehr auf die Einzelheiten wegen bestehender Nutzungseinschränkungen an. 

Bad, Küche oder Toilette der Wohnung können nicht genutzt werden - Höhe der Mietminderung

Eine eingeschränkte Nutzung oder die Unbenutzbarkeit wirkt sich aus auf die Beurteilung der Höhe einer möglichen Mietminderung, welche Höhe z.B. für eine (teilweise) Unbenutzbarkeit des WC, der Küche oder auch eines Badezimmers angemessen ist.
Bad, WC in der Wohnung nicht nutzbar - Höhe der Mietminderung.
Der Vermieter muss eine Mietminderung nicht genehmigen: 
Mietminderung für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt
.  

Toilette der Wohnung ist kaum oder gar nicht mehr benutzbar - Höhe Mietminderung

Hinsichtlich der Höhe der Mietminderung haben Gerichte hohe Mietminderungen zugelassen. Eine unbenutzbare Toilette ist immer ein erheblicher Mangel, der sich deutlich auf den Wohnwert der gesamten Wohnung auswirkt.

  • Ein Gericht hat in solch einem Fall Mietern eine Mietminderung in Höhe von 50 Prozent zuerkannt. 
  • Falls deswegen eine Mietminderung beabsichtigt ist, dann sollten sich Mieter fachlich beraten lassen, keinesfalls selbst eine hohe Mietminderung durchführen.

Bad, Toilette oder auch die Küche ist nicht nutzbar - hohe Mietminderung kann Risiko sein

Wird durch direkte Kürzung der Miete eine zu hohe Mietminderung vorgenommen, dann entstehen Mietschulden, die zur Kündigung der Wohnung führen können.
Zu hohe Mietminderung - Kündigung des Mietvertrags

Ist die Mietminderung beabsichtigt, dann beachten Sie die nachstehenden Hinweise, wie vorgegangen werden sollte:
Mietminderung - wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten? 

Es ist auch möglich, die Höhe der Mietminderung gerichtlich feststellen zu lassen:
Mietminderung - Feststellung durch Gericht

Küche der Mietwohnung nicht nutzbar - Mietminderung für Mieter

Auch wenn nur die Küche nicht nutzbar ist, so kommt es für die Höhe einer Mietminderung auf den Einzelfall an. Zum Beispiel:
Herd in Mietwohnung nicht nutzbar, kochen nicht möglich



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