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Barkaution - Kaution, Mietsicherheit durch Geldzahlung, Überweisung
Soll die Mietsicherheit, die Kaution als Geldbetrag gezahlt oder überwiesen werden soll, dann spricht man von einer Barkaution.
Was ist eine Barkaution?
Auch wenn der Kautionsbetrag auf ein Konto des Vermieters überwiesen wird, so handelt es sich um eine Barkaution. Der Begriff dient dazu, dass diese Art der Mietsicherheit von anderen Formen abgrenzbar ist, denn es gibt auch die Bürgschaft, Sparkonten oder auch (ganz selten) die Übergabe von Wertpapieren als Kaution
Der Vermieter hat besondere Verpflichtungen betreffend die Kaution:
Kaution - Vermieter hat gegenüber Mieter Pflichten zu beachten
- Sie muss vom Vermieter sicher aufbewahrt werden, er muss bei der Rückgabe Zinsen herausgeben, und muss darüber abrechnen:
Ende des Mietvertrags - Kaution abrechnen, freigeben oder verwerten
Barkaution darf in drei Monatsraten bezahlt werden
Die Kaution darf - auch wenn etwas anderes im Mietvertrag stehen sollte - von Mietern in drei Monatsraten bezahlt werden.
Vermieter einer Wohnung kann eine Kaution von Mietern verlangen
Voraussetzung ist eine wirksame vertragliche Vereinbarung:
Mietsicherheit - Kaution kann der Vermieter verlangen.
Die Kautionshöhe muss die gesetzlichen Grenzen einhalten, Sie darf nicht höher sein als drei Nettokaltmieten:
Höhe der Kaution für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt
Wenn eine wirksame Vereinbarung besteht, haben Sie als Mieter / Mieterin auch die Pflicht, die Kaution zu zahlen.
Mietkautionsversicherung - Alternative zur Zahlung, Überweisung einer Kaution
Auf unabhängigen Vergleichsportalen lässt sich eine Mietkautionsversicherung finden.
Ob der Vermieter eine solche Versicherung akzeptiert, sollten Sie abklären.
Mieter zahlen für diese Leistung, wie bei anderen Versicherungen auch, eine monatliche Versicherungsgebühr. Im Gegenzug bürgt die Versicherung für den Mieter und haftet entsprechend in der Höhe der Mietkaution, falls es wegen des Mietverhältnisses zu Forderungen durch den Vermieter kommt.
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