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Pflegeheim, Seniorenheim erteilt Hausverbot, Besuchsverbot

Gegenüber Angehörigen oder Besucher des Bewohners eines Pflegeheim kann ohne wichtigen Grund kein Hausverbot oder Besuchsverbot ausgesprochen werden.

Hausrecht für Eigentümer, Betreiber eines Pflegeheims, Seniorenheims

Wer ein Pflegeheim betreibt, widmet sich dem Zweck, pflegebedürftige Bewohner unterzubringen und die Bewohner gut zu versorgen.
Dazu gehört auch, dass die Bewohner des Pflegeheims Besuch und Unterstützung von nahen Angehörigen bekommen können.

  • Das Hausrecht des Eigentümers ist eingeschränkt.
  • Es ist nicht möglich, grundlos Personen, die Angehörige in einem Wohnheim, Seniorenheim besuchen wollen, den Zutritt zum Haus zu verbieten - es muss dafür ein wichtiger Grund vorliegen.

Leitung eines Pflegeheims, Seniorenheims erteilt ein Hausverbot oder Besuchsverbot

Die Heimleitung kann ohne wesentliche Begründung kein Hausverbot bzw. Besuchsverbot erteilen.

  • Kommt es zu schwerwiegenden Vorfällen zwischen Angehörigen von Heimbewohnern und der Heimleitung, kann ggf. ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Heimleitung kann Hausverbot für Besucher, Angehörige aus wichtigen Gründen aussprechen

Konflikte entstehen öfter dadurch, dass Angehörige in den Pflegeablauf oder die Verabreichung von Medikamenten eingreifen, oder in Streit mit Pflegepersonal geraten.

Kommt es darüber zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung:

Im Streitfall ist dem Gericht darzulegen, was genau geschehen ist. Das Gericht wird die Umstände prüfen und abwägen, ob ein Hausverbot gerechtfertigt ist bzw. war.

Hinweis


Ist ein Hausverbot ausgesprochen, so gilt dieses bis zur Aufhebung durch ein Gericht. 

  • Es ist nicht zu empfehlen, sich über ein ausgesprochenes Hausverbot hinwegzusetzen, da hierdurch ein (ggf. stafbarer) Hausfriedensbruch vorliegen kann.

Hausverbot, Besuchsverbot gegenüber Besuchern, Angehörigen bei Infektionsgefahr

Im Falle von Infektionen und einer damit bestehenden Infektionsgefahr, sind Besuchseinschränkungen möglich, die notfalls auch mit einem Hausverbot durchgesetzt werden können: 
Hausverbot, Besuchseinschränkungen für Besucher im Pflegeheim


    Redaktion


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