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Betriebskosten der Wohnung - Wohnraummietrecht
In den meisten Mietverträgen für Wohnung bzw. über Wohnraum ist geregelt, dass Mieter neben der Miete, auch noch Beiträge zu den laufenden Kosten, die sogenannten Betriebskosten oder Nebenkosten, zahlen müssen.
Beispiel Regelung im Mietvertrag wegen Zahlung der Betriebskosten für die Wohnung
Bereits der einfache Hinweis im Mietvertrag, dass der Mieter die Betriebskosten zu zahlen hat, genügt.
Was unter Betriebskosten fällt, das ist in durch die Betriebskostenverordnung bzw. durch die Heizkostenverordnung geregelt:
Betriebskostenverordnungen
Betriebskosten für die Wohnung sind unterteilt in warme und kalte Betriebskosten
Man unterscheidet zwischen warmen Betriebskosten (Heizkosten und Warmwasserkosten):
Heizkosten abrechnen - nach Wohnfläche oder beheizter Fläche?
Vermieter erhöht die Pauschale für warme Betriebskosten
und kalten Betriebskosten, das sind alle anderen.
Zu beachten sind bei den kalten Betriebskosten die sogenannten Sonstigen Betriebskosten, denn solche sind nicht ohne weiteres vom Mieter zu zahlen:
Betriebskostenabrechnung - Sonstige Betriebskosten der Mietwohnung
Nebenkosten, Betriebskosten - Zusammensetzung steht oft im Mietvertrag
Immer ist zunächst zu prüfen, wie im Mietvertrag die Zusammensetzung der Miete festgelegt ist, ob dort eine Regelung über Betriebskosten oder Heizkosten/Warmwasserkosten steht.
Vereinbarung zur Zahlung kalter Betriebskosten im Mietvertrag
Vereinbarung über warme Betriebskosten, Heizkosten, Warmwasserkosten im Mietvertrag
- Es kann aber auch durch eine spätere Vertragsänderung z,B. auch im Zusammenhang mit einer Modernisierung, eine Regelung über Betriebskosten vereinbart worden sein.
In einer Inklusivmiete oder Pauschalmiete sind Betriebskosten der Wohnung enthalten
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, dann können die Betriebskosten in einer Gesamtmiete enthalten sein, also gar nicht gesondert ausgewiesen werden, dann handelt es sich um eine Inklusivmiete.
- Für Heizkosten darf normalerweise keine Pauschale vereinbart werden.
Mietwohnung: Heizkostenpauschale nur ausnahmsweise zulässig
Sind Teile der Betriebskosten in der Miete enthalten, andere Teile neben der Miete zu zahlen, dann spricht man von einer Teilinklusivmiete.
Betriebskostenpauschale oder Betriebskostenvorauszahlungen und Abrechnung
- Ist eine Betriebskostenpauschale wirksam vereinbart, dann muss der Vermieter über diese Kosten nicht abrechnen. Eine Nachzahlung wegen erhöhter Kosten kann nicht verlangt werden.
Eine Erhöhung der Betriebskostenpauschale oder Senkung der Pauschale kann verlangt werden, aber nur für die Zukunft.
Siehe im Ausnahmefall auch Erhöhung Heizkostenpauschale, Senkung Heizkostenpauschale
- Sind hingegen Betriebskostenvorschüsse oder Heizkostenvorschüsse vereinbart, dann muss der Vermieter darüber einmal jährlich abrechnen. Ein entsprechender Differenzbetrag ist nachzuzahlen, ein Guthaben muss der Vermieter zurückzahlen.
Der Vermieter kann bei Fehlbeträgen die Vorauszahlungen erhöhen, bei Guthaben muss er sie senken.
Vorauszahlung für kalte Betriebskosten erhöhen - Vorauszahlungen senken
Vorauszahlung für warme Betriebskosten erhöhen - Vorauszahlungen senken
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