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Mietvertrag für Wohnung - Betriebskostenpauschale vereinbart?

Ist eine Betriebskostenpauschale für die Wohnung vereinbart, dann steht dies oft nicht ausdücklich im Mietvertrag.

Betriebskostenpauschale - fester Betrag für Betriebskosten - keine Abrechnung der Kosten

Eine für die Wohnung vereinbarte Betriebskostenpauschale ergibt sich meistens daraus, dass ein fester monatlicher Zahlbetrag für Betriebskosten genannt ist. In diesem Zusammenhang tauchen dann weder die Begriffe „Vorschuss“ oder „Vorauszahlung“ auf, noch ist im Mietvertrag an anderer Stelle festgelegt,  dass für die Wohnung über die (kalten) Betriebskosten abgerechnet wird.

Betriebskostenpauschale für die Wohnung vereinbart - Formulierung im Mietvertrag

Heißt es z.B. im Mietvertrag:

Beispiel

"Die monatliche Miete beträgt 400,00 €.

Der Mieter zahlt weiter die Kosten der Zentralbeheizung sowie für sämtliche ansonsten anfallenden Betriebskosten 100,00 € monatlich" -

dann sind die 100,00 € eine Betriebskostenpauschale.

  • Über die Pauschale wird nicht abgerechnet, der Mieter bekommt keine Gutschrift, wenn er weniger Kosten verbraucht hat, muss aber auch keine Nachzahlung leisten, wenn er mehr Kosten verursacht hat, als die Pauschale abdeckt.

Betriebskostenpauschale für die Mietwohnung kann erhöht oder gesenkt werden

Erhöhen sich insgesamt die Betriebskosten, dann kann der Vermieter auch die Pauschale anheben.

Sinken hingegen die Betriebskosten in der Summe ab, dann muss der Vermieter von sich aus die Pauschale senken.

  • Das machen Vermieter oft nicht von sich aus.
    Haben Sie Hinweise, dass die Pauschale für die Betriebskosten zu hoch ist, dann können Sie vom Vermieter Auskunft über die Höhe der Betriebskosten verlangen.
Hinweis


Wichtig ist hier die Abgrenzung zur Betriebskostenvorauszahlung für die Wohnung:

  • Über eine Vorauszahlung muss jährlich abgerechnet werden, selbst wenn sich die Betriebskosten gar nicht geändert hätten, was in aller Regel aber kaum der Fall ist.

Für die Heizkosten der Mietwohnung kann nur selten eine Pauschale vereinbart werden

Gemäß der Heizkostenverordnung müssen diese Kosten gegenüber dem Mieter nach dem Verbrauch abgerechnet werden.



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