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Erhöhung der Vorauszahlung für Heizkosten durch Vermieter

Der Vermieter kann die Vorauszahlungen für die warmen Betriebskosten der Wohnung erhöhen, wenn die Abrechnung über die warmen Betriebskosten ergibt, dass die bisherigen Vorauszahlungen die Kosten nicht decken.

Vereinbarung zur Höhe der Vorauszahlungen für Heizkosten

Die Höhe der Vorauszahlungen für Heizkosten ist zunächst im Mietvertrag oder in einer späteren Vereinbarung festgelegt.

Hohe Energiepreise - Vermieter will deshalb die Vorauszahlungen für Heizkosten erhöhen

Kann der Vermieter auch die laufenden Heizkostenvorauszahlungen auf Grund der extrem gestiegenen Energiekosten erhöhen, obwohl ja noch keine Abrechnung über die Heizkosten vorliegt?

Ob der Vermieter die Vorauszahlungen für Heizkosten erhöhen kann mit der Begründung, in einer laufenden Abrechnungsperiode seien die Energiekosten drastisch gestiegen, ist nicht höchstrichterlich entschieden.

Die Meinungen unter Juristen gehen in dieser Frage auch auseinander - manche halten die Erhöhung der Heizkostenvorauszahlungen auf Grund der besonderen Situation, wegen des extremen Preisanstiegs für Energie, für möglich, andere nicht.

Erhöhung der Vorauszahlung für warme Betriebskosten, Heizkosten durch den Vermieter

Der Vermieter kann einseitig die Vorauszahlungen erhöhen, wenn sich aus der jüngsten, also aus der aktuellen Abrechnung ergibt, dass die Vorschüsse die anteiligen Kosten nicht decken.

  • Wenn in der Abrechnung oder in einem besonderem Schreiben die Vorauszahlungen erhöht werden, um ein Zwölftel des Nachzahlungsbetrags, dann sind diese neuen Vorauszahlungen Bestandteil der Miete.

Werden die erhöhten Vorauszahlungen längere Zeit nicht gezahlt, dann entsteht ein Mietrückstand, der möglicherweise zu einer fristgemäßen oder sogar fristlosen Kündigung führen kann.

Erhöhung der Vorauszahlung für Heizkosten außerhalb der Abrechnung

Unklar ist die Rechtslage, wenn der Vermieter außerhalb einer Abrechnung die Vorauszahlungen erhöht mit der Begründung, die Kosten seien während der laufenden Abrechnungsperiode weiter gestiegen.

Die bloße Behauptung reicht nicht aus - der Vermieter müsste jedenfalls konkrete Angaben machen, wie stark für das Haus die Kosten gestiegen sind.

Hohe Energiepreise - Erhöhung der Heizkostenvorauszahlungen

  • Soweit das Verlangen des Vermieters durch konkrete Angaben gedeckt ist, dürfte die Erhöhung der Vorauszahlungen berechtigt sein, es können also bei Nichtzahlung Mietrückstände entstehen.

Widerspruch gegen Heizkostenabrechnung - Erhöhung der Vorauszahlung zahlen

Ein Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung führt nicht dazu, dass die Erhöhung nicht zu zahlen ist.



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