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Raufasertapeten bei Rückgabe der Mietwohnung - Renovierung
Hat die Prüfung des Mietvertrags ergeben, dass die Schönheitsreparaturen auszuführen sind, dann müssen sich bei der Wohnungsrückgabe auch die Raufasertapeten in einem ordentlichen, fachgerechten Zustand befinden.
Formularklauseln in Mietverträgen, die Mieter verpflichten, Raufasertapeten bei Mietvertragsende, ohne Rücksicht auf einen vorhandenen ordnungsgemäßen Zustand, zu entfernen, sind unwirksam.
Verbrauchter Zustand bei Raufasertapeten - wann muss die Tapete erneuert werden?
Ist eine Raufasertapete durch mehrmaliges Überstreichen verbraucht (durch mehrmalige Anstriche verschwindet die Struktur), dann ist für die Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands ggf. das Ablösen der alten Tapeten und Tapezieren erforderlich.
- Danach ist ein Anstrich in einer neutralen Farbe zu machen.
Eine Raufasertapete ist zu erneuern und zu streichen, wenn sich diese löst, nicht mehr auf der Wand hält.
Wohnungsrückgabe der Mietwohnung - Ordnungsgemäßer Zustand der Raufasertapeten
Ist die Raufasertapete in einem Zustand, den der Vermieter nicht hinnehmen muss, dann muss der Mieter neu Tapezieren und Streichen.
Welcher Zustand spricht für eine Renovierung?
- Die Raufasertapete darf nicht stark abgenutzt sein (Struktur der Tapete verschwunden),
- nicht beschädigt (z.B. durch Kritzeleien, Kratzspuren usw.),
- nicht durch starkes Rauchen verfärbt sein.
Ein nikotinvergilbter Anstrich ist in der Regel immer zu beseitigen.
Bleibt aber der Nikotingeruch in der Wohnung, dann muss ggf. sogar der Wandputz saniert und neu tapeziert werden.
Wohnung zurückgeben - Ist die Raufasertapete beschädigt, so kann dem Vermieter ein Schadenersatz zustehen, wenn dieser dann z.B. neu tapeziert. In solchen Fällen kann durch einen "Abzug Neu für Alt" der Schadenersatz für den Mieter geringer sein.
Raufasertapeten dürfen nicht überlappen, übereinander liegen, keine Blasen und Falten haben
- Sie müssen "auf Stoß" geklebt sein, dürfen nicht übereinander liegen,
- sie dürfen keine Blasen und Falten haben.
Nägel, Dübel und Haken sind aus der Raufasertapete zu entfernen, Kabelkanal demontieren
Zum Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe müssen Haken, Nägel und Dübel aus der Tapete entfernt sein.
Auch vom Mieter angebrachte Kabelkanäle sind wegzunehmen.
Dübellöcher sind mit einer Füllmasse fachgerecht zu schließen:
Dübellöcher vor Renovierung, Schönheitsreparaturen verschließen .
Streichen der Raufasertapete - Tapete kann mehrmals überstrichen werden
- Drei Anstriche und mehr sind zulässig, wenn die Tapetenstruktur nicht abgenutzt, also noch sichtbar ist.
- Ob eine Abnutzung so stark ist, dass neu tapeziert werden muss, das ist immer vom Einzelfall abhängig.
Ordnungsgemäßer Anstrich einer Raufasertapete im Rahmen von Schönheitsreparaturen
- Anstriche müssen deckend sein,
- Streifen sind zu vermeiden,
- Farbteilungen sind nicht erlaubt (ein Teil der Tapeten in einem Zimmer z.B. Weiß, der andere Teil in einem abgetönten Gelbton).
Schönheitsreparaturen - die Farbwahl bei der Raufasertapete
Während der Mietzeit kkönnen Mieter frei wählen, in welcher Farbe die Tapete gestrichen wird.
- Aber, dunkle Farben auf einer Raufasertapete, an Wänden und/oder Decken muss der Vermieter für die Rückgabe ber Wohnung nicht akzeptieren - das kann zu einer Schadenersatzforderung führen:
Urteil - Schadenersatz, Wohnungsrückgabe mit bunten Wänden
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