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Als Mieter einen Schaden am Eigentum, Hausrat ersetzt bekommen

Hier geht es um einen Schaden am Eigentum, an Sachen des Mieters, der ersetzt werden soll. 

Schaden am Eigentum, Hausrat des Mieters - wer muss den Schaden bezahlen?

Ist ein Schaden am Hausrat, Kleidung, Fahrrad, Kinderwagen usw. entstanden? Befanden sich die Sachen in der Wohnung oder auf dem Grundstück? 

  • Wenn Hausrat oder andere Sachen beschädigt werden, die Ihnen selbst, Ihren Angehörigen oder Ihren Besuchern gehören, ist grundsätzlich derjenige verpflichtet, den Schaden wieder gut zu machen, zu ersetzen, der ihn verursacht und verschuldet hat. 
  • Immer muss zu beweisen sein, wer den Schaden verursacht hat - Vermutungen, es kann nur eine bestimmte Person, eine bestimmte Ursache gewesen sein, reichen nicht.
Hinweis


Wenn Sie nach Informationen zu Schäden an der Mietwohnung suchen, schauen Sie bitte unter:
Schaden in der Mietwohnung entstanden? 

Schadenersatz, weil durch Wasserschaden Hausrat, Eigentum des Mieters beschädigt wurde

Wie verhält es sich, wenn durch einen Wasserschaden der Hausrat bzw. Eigentum des Mieters beschädigt wurde?
Wasserschaden, Rohrbruch - Schaden an Sachen des Mieters
 

Mieter will Schadenersatz wegen Personenschaden, Schaden an der Gesundheit

Wenn nicht nur Sachen beschädigt wurden, sondern Personenschäden entstanden sind, also Ihre eigene Gesundheit beschädigt worden ist, oder die Gesundheit von jemand, der Sie besucht hat, dann schauen Sie bitte unter: 
Sachschaden oder Personenschaden im Mietrecht und
Gesundheitsschaden, Verletzung von Mietern, Angehörigen, Besuchern 

Schaden an Sachen des Mieters - wer ist für den Schaden verantwortlich?

Die Rechtslage kann etwas unterschiedlich sein, je nachdem, wodurch der Schaden entstanden ist

Als Mieter Schadenersatzansprüche wegen Schäden am Eigentum durchsetzen - Beweise sichern

Ob Sie Schäden erfolgreich geltend machen können, Schadenersatz erhalten, hängt davon ab, ob Sie den Umfang des Schadens, die Ursachen und die Schuld eines anderen klar nachweisen können.

  • Achten Sie zunächst darauf, dass die genauen Umstände geklärt und festgehalten werden. 
    Insbesondere muss möglichst rasch festgestellt werden, welche Schäden eingetreten sind, und ob es Zeugen oder andere Beweise für den Hergang der Schädigung, also die Ursache gibt.
  • Wichtig kann auch sein, frühzeitig Anhaltspunkte festzuhalten, ob den Schädiger ein Verschulden trifft.
Hinweis


Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist nicht einfach. Nehmen Sie in jedem Fall fachlichen Rat in Anspruch!



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