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Schadenersatzanspruch - Als Mieter Schaden ersetzt bekommen
Hier geht es nicht um die Beschädigung der Mietsache (also Schäden an der vom Mieter gemieteten Wohnung).
Wenn Sie nach Informationen zu diesem Thema suchen, schauen Sie bitte unter:
Schaden in der Mietwohnung entstanden?
Schaden am Eigentum, Hausrat des Mieters - wer muss den Schaden bezahlen?
Ist ein Schaden am Hausrat, Kleidung, Fahrrad, Kinderwagen usw. entstanden? Befanden sich die Sachen in der Wohnung oder auf dem Grundstück?
- Wenn Hausrat oder andere Sachen beschädigt werden, die Ihnen selbst, Ihren Angehörigen oder Ihren Besuchern gehören, ist grundsätzlich derjenige verpflichtet, den Schaden wieder gut zu machen, zu ersetzen, der ihn verursacht und verschuldet hat.
Personenschaden, Schaden an der Gesundheit
Wenn nicht nur Sachen beschädigt wurden, sondern Personenschäden entstanden sind, also Ihre eigene Gesundheit beschädigt worden ist, oder die Gesundheit von jemand, der Sie besucht hat, dann schauen Sie bitte unter:
Sachschaden oder Personenschaden im Mietrecht und
Gesundheitsschaden, Verletzung von Mietern, Angehörigen, Besuchern
Schaden des Mieters - Wer ist für den Schaden verantwortlich?
Die Rechtslage kann etwas unterschiedlich sein, je nachdem, wodurch der Schaden entstanden ist
- durch einen Nachbarn
- durch einen Mitbewohner
- durch Verschulden des Vermieters oder Verwalters oder seiner Beauftragten
- durch Dritte, die weder Nachbarn sind noch zum Vermieter oder zum Verwalter gehören.
Als Mieter Schadenersatzansprüche durchsetzen - Beweise sichern
Ob Sie Schäden erfolgreich geltend machen können und ersetzt erhalten, hängt häufig davon ab, ob Sie den Umfang des Schadens, die Ursachen und die Schuld eines anderen klar nachweisen können.
- Achten Sie zunächst darauf, dass die genauen Umstände geklärt und festgehalten werden, insbesondere muss möglichst rasch festgestellt werden, welche Schäden eingetreten sind, und ob es Zeugen oder andere Beweise für den Hergang der Schädigung, also die Ursache gibt.
- Wichtig kann auch sein, frühzeitig Anhaltspunkte festzuhalten, ob den Schädiger ein Verschulden trifft.
Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist nicht einfach. Nehmen Sie in jedem Fall fachlichen Rat in Anspruch!
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