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Vorgetäuschter Eigenbedarf - Schadenersatz für Mieter möglich
Wird ein Mietvertrag wegen angeblichen Eigenbedarfs gekündigt, und erweist sich dies später als vorgetäuscht, dann schuldet der frühere Vermieter ggf. Schadenersatz.
Zunehmend werden Wohnungsmietverträge vom Vermieter mit der Begründung gekündigt, dass angeblich Eigenbedarf besteht:
Eigenbedarf - Kündigung des Vermieters muss nachvollziehbar sein
Obwohl der Bundesgerichtshof die Anwendbarkeit von Eigenbedarf sehr ausgedehnt hat, müssen nach wie vor gute Gründe für einen Eigenbedarf schriftlich vorgebracht werden. Man kann also feststellen, auf welche Gründe sich der Eigentümer berufen hat.
Nach dem Auszug stellt sich heraus - Eigenbedarf des Vermieters war vorgetäuscht
Wenn Sie wegen einer solchen Eigenbedarfskündigung ausgezogen sind, und sich später herausstellt, dass in die Wohnung doch nicht derjenige eingezogen ist, der als Grund für den Eigenbedarf angegeben wurde, sollten Sie dies sorgfältig klären.
Ist der Eigenbedarf nur vorgetäuscht worden, dann muss der Vermieter Ihnen alle Schäden ersetzen, die Ihnen entstanden sind dadurch, dass Sie auf die Richtigkeit dieser Eigenbedarfsgründe vertraut haben.
Vorgetäuschter Eigenbedarf - Mieter können Anspruch auf Schadenersatz haben
Anspruch auf Schadenersatz kann sich beziehen auf:
- Umzugskosten
- Renovierungskosten
- Mietdifferenz für die neue Wohnung:
Vorgetäuschter Eigenbedarf - Schaden wegen höherer Miete - Kosten für die Einrichtung, wenn die alte nicht in die neue Wohnung passt
- und alle anderen Kosten, die auf diesen Umzug zurückgehen.
- Urteil: Grund für Eigenbedarf entfallen - Mieter zog aus - Urteil Schadenersatz
Schadenersatz kann nicht nur dann verlangt werden, wenn Sie sich haben verklagen lassen und zur Räumung verurteilt wurden, sondern möglicherweise auch dann, wenn Sie eigenständig ausziehen, unter Umständen sogar dann, wenn Sie mit dem Vermieter einen Vergleich über den Auszug geschlossen haben:
Eigenbedarf vorgetäuscht - Schadenersatz trotz Einigung mit Vermieter? .
Welche Ansprüche im Einzelnen gestellt werden, muss sorgfältig geprüft werden.
Nehmen Sie unbedingt frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch.
Redaktion
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